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Gastronomie: Strafgebühren für No-Shows

Künftig könnten Stornogebühren für reservierte Tische erhoben werden. Foto: iSTock.com/webphotographeer

Nicht nur die Airlines kennen das Phänomen der No-Shows. Auch Cafés und Restaurants klagen immer öfter über Tischbuchungen, die weder abgesagt noch in Anspruch genommen werden.

Es kommt täglich zigfach vor: Der Tisch ist für vier Personen um 19.30 Uhr reserviert. Als eine Viertelstunde später noch niemand erscheint, gesteht der Wirt den verspäteten Gästen weitere 15 Minuten zu. Doch als die Plätze um 20 Uhr immer noch nicht eingenommen sind, weiß der Hausherr: Diese No-Shows kommen nicht mehr. Glück hat er, wenn nun unverhofft Laufkundschaft den Tisch belegt. Pech, wenn die Tafel unbesetzt bleibt.

No-Shows gibt es überall

„No-Shows oder sehr kurzfristige Absagen haben in letzter Zeit zugenommen. Oft sind sich die Gäste nicht bewusst, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbands.

Während die Airline-Branche versucht, plötzlich leere Sitzplätze mit Überbuchungen auszugleichen, können Lokale schlecht die gleiche Methode anwenden. Zu unterschiedlich sind die Dienstleistungen und zudem fehlt den meisten Restaurants die kritische Gästezahl, um mit statistischen Imponderabilien zu jonglieren.

Das Problem mit säumigen Kunden wird für die Gastronomen immer größer. Es trifft vor allem die besseren Restaurants, also den Fine-Dining-Bereich, aber nicht nur. Deswegen greifen auch immer öfter die Gastronomen zu drastischen Maßnahmen und stellen nicht erschienenen Gästen saftige Rechnungen.

200 Euro Stronogebühr

Spitzenkoch Christian Bau zum Beispiel führt ab ersten März dieses Jahres eine Stornogebühr von 200 Euro pro Gast für sein Restaurant Victor’s Fine Dining im saarländischenn Perl-Nennig ein. Diese wird am Wochenende und an Feiertagen fällig, wenn die Gäste nicht mindestens 48 Stunden vorher absagen und der Tisch nicht neu belegt werden kann. Im Fall von Baus Lokal ist allerdings die Chance, dass die happige Straftaxe tatsächlich eingezogen wird, gering, denn es gibt eine lange Warteliste von Kunden.

„Leider zwingen uns die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zu diesem Schritt, denn die Rate an No-Shows und kurzfristigen Absagen hat über die letzten Monate weiter zugenommen“, erklärte der Gourmetwirt dem Branchenblatt AGHZ. Jeder freie Tisch bedeute eine Umsatzeinbuße von zehn Prozent.

Tipps von der Dehoga

Verbindliche Erkenntnisse, wie hoch in der Bundesrepublik die No-Show-Rate in der Gastronomie ist, gibt es noch nicht. Insider sprechen von 20 bis 30 Prozent. Tatsache ist jedoch, dass sich mittelfristig Stornogebühren einbürgern werden. In Ländern wie den USA und Großbritannien ist es üblich, dass bei Reservierungen immer die Kreditkartennummer angegeben werden muss, um eine Tischbuchung abzusichern.

Wohin der Trend geht, lässt sich auch in einem Merkblatt des Branchenverbandes Dehoga „No-Shows in der Gastronomie“ vom Herbst 2019 nachlesen. Darin werden Tipps zum Thema Tischreservierung und Storno sowie rechtliche Hinweise gegeben. Zudem schlägt der Verband folgende Straftarife vor: „In einem gutbürgerlichen Ausflugsrestaurant kann eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 bis 30 Euro pro Person angemessen sein. Wenn es sich bei dem gastronomischen Betrieb um ein hochpreisiges Gourmet-Restaurant handelt, kann eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 bis 150 Euro pro Person durchaus angemessen sein.“

(thy)

 

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