Nicht jedes Reisemitbringsel, das harmlos aussieht, ist es auch. Gerade aus Tieren hergestellte Produkte, lebende Pflanzen und die ein oder andere Markenklamotte dürfen überhaupt nicht oder nicht in größeren Mengen eingeführt werden.
Rolex-Blender und Markenshirts können bis zur Freigrenze von 430 Euro mitgebracht werden, wenn sie für den Eigengebrauch sind. Wichtig ist, die Kassenbelege aufzuheben! Wird diese Grenzen überschritten, muss man bis zu einem Warenwert von 700 Euro am Zoll einen sogenannten Abgabewert von 17,5 Prozent plus der Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent zahlen.
Von Souvenirs wie Taschen aus Schlangenleder oder Ukulelen aus Gürteltieren sollte man lieber die Finger lassen. Wer gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, muss mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder sogar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.
Pflanzen dürfen innerhalb der EU mitgebracht werden – mit Einschränkungen und bis zu einer Grenze von zehn Kilo auch aus anderen europäischen Ländern oder dem Mittelmeer-Raum.
Wer sich nicht sicher ist, ob er etwas dabei hat, das er verzollen muss, sollte gleich den roten Ausgang am Flughafen benutzen und die Beamten fragen. Einfacher ist es, wenn man sich vorher erkundigt, zum Beispiel auf den Webseiten www.zoll.de und www.artenschutz-online.de oder über die Zoll-App „Zoll und Reise“.
(sf)