Kuriose Einfuhrverbote: Apollo-Crew bitte zum Zoll
Kuriose Einfuhrverbote - auch als Astronaut kommt man nicht am Zoll vorbei. Foto: iStock
„Welcome to duty free“ – nach einer Reise können sich die Mitbringsel schon mal häufen, dabei sollte man aber nie die Einfuhrverbote außer Acht lassen. Dass diese auch ganz schön verrückt sein können, zeigen wir in unserer Bildergalerie
Man möchte seinen Lieben zuhause etwas von der Reise mitbringen, ob eine Flasche Wein aus der Provence, die süßen Lakritzstangen aus den USA oder besondere Stoffe aus Indien. Dass sich dies schwieriger gestalten kann als gedacht, vergessen die meisten jedoch.
Eine Trommel aus Afrika kann bei der Einreise in Deutschland zum Verhängnis werden. Häufig sind Musikinstrumente aus geschütztem Tropenholz gefertigt und damit zum Mitbringen nach Deutschland verboten. Das gilt auch für Gitarren aus Brasilien, die oft aus Rio-Palisander-Holz sind. Auch bei Schmuck sollte man sich vor dem Kauf zweimal überlegen, ob dieser mit nach Deutschland darf. Wer zum Beispiel versucht Korallenschmuck oder Produkte aus Krokodilleder mitzubringen, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Neben den allgemeinen Einfuhrbestimmungen gibt es doch das ein oder andere Verbot, bei dem man nur lächelnd den Kopf schütteln mag. So sollten Überraschungs-Eier bei einer Reise in die USA lieber zuhause bleiben und auch für Astronauten gilt, ab durch den Zoll. Die Reisesuchmaschine KAYAK.de hat zehn der kuriosesten Einfuhrverbote aus aller Welt zusammengestellt. Was nicht über die Grenze darf, sehen Sie in unserer Bildergalerie:
1. Überraschungseier und Absinth: Zu gefährlich für die USA
Spiel, Spaß, Spannung – nicht in den USA. Überraschungs-Eier sind in den Vereinigten Staaten strengstens verboten. Wer dorthin reist, sollte auf die Schokoeier als Mitbringsel lieber verzichten, denn laut den US-Behörden bestehe bei dem enthaltenen Spielzeug besonders für Kinder unter drei Jahren Erstickungsgefahr. Und auch Absinth sollten Urlauber auf USA-Reise lieber zu Hause lassen. Grund ist der zu hohe Alkoholgehalt von bis zu 80 Prozent.
2. Laserpointer sind in Downunder nicht willkommen
Der kleine, Knopfbatterie betriebene Laserpointer am Schlüsselbund geht gerade noch so durch. Alle anderen sind in Australien gar nicht gern gesehen. Dazu benötigen Reisende eine schriftliche Erlaubnis vom Ministerium.
3. Kein Kaugummi in Singapur
Bei einer Reise nach Singapur sollten Reisende Kaugummis besser zu Hause lassen. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von umgerechnet bis zu 66.000 Euro rechnen.
4. Hier müssen Moskitonetze draußen bleiben
Moskitos sind nervig! Sie stechen, sie stören den Schlaf und übertragen im schlimmsten Fall gemeine Krankheiten. Kein Wunder, dass Reisende nach Nigeria über Moskitonetze nachdenken. Doch die Einfuhr ist in dem afrikanischen Land verboten. Wer bei der Anreise ein Moskitonetz im Gepäck hat, muss dieses gleich beim Zoll abgeben.
5. Angel- und Reitausrüstung muss blitzblank sein
Hobby-Angler aufgepasst: Es ist verboten, gebrauchte Angel- oder Reitausrüstungen nach Island einzuführen. Wer trotzdem mit dem eigenen Equipment in Reykjavik angeln möchte, sollte darauf achten, die Ausrüstung vor der Reise nach den gültigen Vorschriften zu desinfizieren. Liegt kein Reinigungszertifikat vor, wird die Ausrüstung bei der Ankunft auf eigene Kosten gereinigt.
6. Modellflugzeuge und Drohnen dürfen nicht mit einfliegen
Indien ist ein faszinierendes Reiseland. Wirklich unglaublich sind auch die Zollbestimmungen des Landes. Wer seinen indischen Freunden und Bekannten eine Freude machen möchte, sollte dabei nicht an Modellflugzeuge und Drohnen denken. Die sind im Land der Farben nämlich verboten, um Störung der Netzverbindungen des nationalen Sicherheitsdienstes zu verhindern.
7. Kein Parfüm auf Madagaskar
Wer auf dem Lieblingsduft im Urlaub nicht verzichten möchte, reist besser nicht nach Madagaskar. Für den Import von Parfüms berechnet der Zoll dort eine Extragebühr.
8. Honig-Liebhaber aufgepasst
Honig ist lecker, gehört aber nicht ins Gepäck bei Neuseeland-Reisen. Wer trotzdem mit Honig im Gepäck erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Im Land der Maori ist die Einfuhr von Bienen und Bienenhonig untersagt.
9. Gewürze erlaubt, aber nur in Maßen
Maximal ein Kilogramm! Diese Menge sollten sich Israel-Urlauber merken, die Gewürze einpacken wollen. Lecker wird es in Israel aber auch ohne die Lieblingsgewürzmischung. Frisches Olivenöl und das landestypische Gewürz Zatar ergeben einen großartigen Brotaufstrich.
10. Zollbestimmungen gelten auch für Astronauten
Durch den Zoll muss jeder – das gilt auch für Weltraumreisende. So musste die Besatzung der Apollo 11 nach der Erkundung des Mondes eine Zollerklärung der Vereinigten Staaten ausfüllen.
(Alle Bilder: iStock)
Quelle: KAYAK
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