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Geschäftsreise nach Australien einfach mit E-Visum

Foto: Dan Freeman / Unsplash

Reisen Sie demnächst geschäftlich nach Australien? In vielen Fällen reicht ein E-Visum (eVisitor Australien) für eine Geschäftsreise aus und Sie müssen kein Arbeitsvisum beantragen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welches Visum Sie für Ihre Reise nach Australien benötigen.

eVisitor Visum Australien (Subclass 651)

Das eVisitor Visum ist das günstigste Visum für Australien. Es wird am einfachsten beantragt und am schnellsten erteilt. Dieses Visum kann sowohl für Urlaubs- als auch für Geschäftsreisen verwendet werden (oder für eine Kombination aus beiden). Sie beantragen dieses Visum in nur wenigen Minuten mit einem kurzen Antragsformular. Nach dem Ausfüllen des Formulars laden Sie ein Foto oder einen Scan Ihres Reisepasses hoch. Daraufhin wird der Antrag bearbeitet und in der Regel bereits innerhalb von fünf Tagen genehmigt.

Damit ist das eVisitor Visum wesentlich einfacher zu beantragen als andere Arbeitsvisa für Australien, die teurer sind, kompliziertere Antragsverfahren haben und deren Bearbeitung manchmal mehrere Wochen dauert. Wenn Sie die Bestimmungen für die Einreise mit dem eVisitor Visum erfüllen, wird also empfohlen, dieses Visum zu beantragen und kein spezielles Arbeitsvisum. Das eVisitor Visum ist 12 Monate gültig, für mehrere Aufenthalte von jeweils höchstens 3 Monaten. Sie können mit einem Visum also innerhalb eines Jahres mehrere Geschäftsreisen nach Australien unternehmen.

Erlaubte Tätigkeiten mit dem eVisitor Visum

Obwohl Sie mit dem eVisitor Visum geschäftlich nach Australien reisen dürfen, sind nicht alle Tätigkeiten erlaubt. Sie dürfen mit diesem Visum an Geschäftstreffen, Versammlungen, Messen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen teilnehmen. Außerdem dürfen Sie Ihre Geschäftspartner besuchen und über Vereinbarungen verhandeln. Aktivitäten im Rahmen eines Staatsbesuchs sind ebenfalls erlaubt.

Mit dem eVisitor Visum darf man allerdings keine Dienstleistungen oder Produkte an Kunden in Australien liefern oder verkaufen. Sie dürfen auch kein Arbeitsverhältnis mit einem australischen Unternehmen eingehen, sondern nur Ihr Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Australiens darf Sie für Ihre Arbeit in Australien bezahlen. Ihr Arbeitgeber darf jedoch vom Unternehmen in Australien eine Vergütung für Ihre Arbeit erhalten. Wenn Sie bei einem australischen Unternehmen angestellt werden oder Produkte oder Dienstleistungen an australische Verbraucher anbieten möchten, benötigen Sie ein spezielles Arbeitsvisum.

Andere Einreisebestimmungen, die Sie beachten müssen

Abgesehen von den Voraussetzungen für Geschäftsreisen sollten Sie auch darauf achten, dass Sie die allgemeinen Einreisebestimmungen für Australien erfüllen. Dazu gehört, dass Ihr Reisepass bei der Einreise nach Australien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Darüber hinaus darf Ihre Gesundheit keine Gefahr für die australische Bevölkerung darstellen. Reisende, die an Tuberkulose erkrankt sind oder bei denen eine (sehr) teure medizinische Behandlung zu erwarten ist, dürfen nicht nach Australien einreisen. Schließlich gibt es Einschränkungen für Reisende mit Vorstrafen, insbesondere für Personen, die eine Haftstrafe verbüßt haben. Sie können nur unter bestimmten Bedingungen ein Visum erhalten.

Elektronische Erfassung bei der deutschen Botschaft

Es ist nicht zwingend erforderlich, aber es kann sinnvoll sein, Ihre Reise beim Auswärtigen Amt anzumelden. Damit informieren Sie die deutschen Behörden über Ihre Reisepläne nach Australien. Die deutsche Botschaft in Canberra und das Generalkonsulat in Sydney wissen dann, wo Sie sich in Australien aufhalten, und können sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen, z. B. im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Sicherheitsrisiken. Sie werden dann auch per E-Mail und SMS benachrichtigt, wenn sich die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes ändern. Sie können diese Registrierung über die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes vornehmen oder sich gleichzeitig mit Ihrem Antrag auf ein eVisitor Visum registrieren lassen.



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