Wer aus einem Corona-Risikogebiet einreist, muss sich nach Ankunft für zehn Tage in Quarantäne begeben. Geschäftsreisende können sich unter bestimmten Bedingungen davon befreien lassen, so der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
Seit dieser Woche gelten neue Einreisebestimmungen für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Zum einen ist die digitale Einreiseanmeldung (DEA) für Reisende aus Risikogebieten verpflichtend. Mehr dazu auf www.einreiseanmeldung.de.
Als Bestätigung erhalten die Reisenden ein PDF-Dokument, welches abgespeichert und digital oder als ausgedrucktes Dokument bei der Einreise mitzuführen ist und auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Sollte die DEA aus technischen Gründen nicht vor dem Antritt der Rückreise möglich gewesen sein, halten die Fluggesellschaften analoge Ersatzmitteilungen vor.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich außerdem direkt nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negatives Testergebnis vorzeitig beendet werden. Maßgeblich ist jedoch die jeweils geltende Verordnung des Bundeslandes, in dem die Reisenden ihren Wohnsitz haben, oder in dem sie sich in Deutschland aufhalten.
Wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mitteilt, haben bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, bei Einreise oder 48 Stunden vor Einreise aus einem Risikgebiet einen Test vorzunehmen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne zu vermeiden. Das gelte für Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sowie für Personen, die aufgrund eines Besuchs von nahen Verwandten oder Lebensgefährten gereist sind.
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