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Flughafen-Sicherheitspersonal streikt am Donnerstag in Düsseldorf, Köln und Stuttgart streiken

Absperrband an Sicherheitskontrolle; Foto: iStock.com/vm
20 Euro Brutto pro Stunde – das ist die Forderung von Verdi, für die die Beschäftigten am Donnerstag in Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart einstehen wollen. Foto: iStock.com/vm

Die Streiks gehen weiter: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ruft das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart für den 10. Januar 2019 zu Arbeitsniederlegungen auf. Diese Rechte haben Passagiere…

An den Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart müssen sich Passagiere am morgigen Donnerstag, den 10. Januar 2019 auf Wartezeiten einstellen. Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten des Sicherheitspersonals dazu auf, den ganzen Tag die Arbeit niederzulegen. Die Streiks sollen in Stuttgart mit der Frühschicht um 3 Uhr beginnen, in Düsseldorf und Köln-Bonn um Mitternacht.

Wie bei dem Arbeitsstreik am Montag an den Flughäfen Berlin-Tegel und Schönefeld geht es der Gewerkschaft um die erfolglosen Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS). Verdi fordert eine Erhöhung des Stundenlohns im Bereich der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle auf 20 Euro brutto. „Die Beschäftigten der Luftsicherheitsunternehmen müssen für ihre schwere und verantwortungsvolle Aufgabe eine deutlich höhere Entlohnung erhalten“, so Verdi-Verhandlungsführer Benjamin Roscher. Eine Fortsetzung der Verhandlungen ist für den 23. Januar geplant.

Diese Rechte haben Passagiere

Durch den Streik kann zu Flugausfällen und Verspätungen kommen. Fluggäste sollten vor Reiseantritt unbedingt ihren Flugstatus überprüfen. „Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden“, so Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte beim Fluggasthelfer-Portal AirHelp. „Sollte die Wartezeit Mitternacht überschreiten, müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.“ Da Streiks des Flughafenpersonals nicht als außergewöhnliche Umstände gelten, haben Passagiere kein Recht auf eine finanzielle Entschädigung.

(Quellen: Verdi; Airhelp.com)


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