Am 1. Juli können Reisende in der Europäischen Union den einheitlichen digitalen Impfpass der EU nutzen. Was sie jetzt wissen müssen, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland zusammengefasst:
Geimpfte Personen erhalten nach der letzten verabreichten Dosis im Impfzentrum oder in der Arztpraxis ein gedrucktes Dokument mit einem QR-Code. Diesen können sie mit der CovPass-, der Corona-Warn- oder der Luca-App direkt auf ihr Handy übertragen.
Wer bereits vollständig geimpft ist, kann sich das COVID-Zertifikat unter Vorlage des gelben Impfpasses, der Impfkarte sowie des Personalausweises oder Reisepasses kostenlos in einer Apotheke besorgen.
Digitale COVID-Zertifikate werden auch für negative PCR-Tests (i.d.R. für 72 Stunden gültig) und Antigen-Tests (i.d.R. für 48 Stunden gültig) ausgegeben. Genesene müssen sich aber gedulden. Noch sei es vielen Hausärzten und Apotheken nicht möglich, digitale COVID-Zertifikate für sie auszustellen, berichtet das EVZ Deutschland.
Generell ist das COVID-Zertifikat nicht die Voraussetzung, um in andere EU-Staaten einzureisen, sondern eine Erleichterung. Reisende ohne digitalen Impfpass müssen sich an die geltenden Einreisebestimmungen und Corona-Maßnahmen halten. Bei Flugreisen ist das Zertifikat notwendig, wenn die Passagiere keinen negativen Coronatest oder einen anderen Nachweis für eine Immunisierung vorlegen können.
Die Einreise in andere EU-Staaten als Geimpfter ist erst 14 Tage nach abgeschlossener Impfung möglich. Die Mitgliedstaaten erkennen alle in der EU zugelassen Impfstoffe an (Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson), auch Mischimpfungen (z. B. Biontech/Pfizer und Astrazeneca).
Noch sind nicht alle EU-Länder vorbereitet und mit der zentralen Schnittstelle (EU-Gateway), mit der die Zertifikate überprüft werden können, verbunden. Bei Reisen nach Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland Deutschland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxembourg, Polen, Portugal und Spanien kann der digitale Impfpass genutzt werden. Alle anderen EU-Staaten haben noch eine Übergangsfrist bis spätestens 12. August. Außerdem wollen auch Nicht-EU-Länder wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein mitmachen. Reisende in Länder, in denen die COVID-Zertifikate noch nicht überprüft werden, können den gelben Impfpass als Nachweis einsetzen. Eine Übersicht der teilnehmenden Länder gibt es hier
Ob der digitale Impfpass auch als Eintrittskarte für Restaurants oder Veranstaltungen genutzt werden kann, ist fraglich. Denn die Betreiber müssten mit dem EU-Gateway verbunden sein, um den QR-Code lesen zu können. Besuchern rät das EVZ Deutschland, einen Papierausdruck vorzulegen, in dem die Angaben zum Impfstatus in der Landessprache und auf Englisch aufgeführt sind. Zusätzlich gibt es einige Länder, die eigene Systeme entwickelt haben. In Frankreich können Restaurantgäste etwa einen QR-Code mit der Corona-Warn-App TousAntiCovid scannen.
Zur Sicherheit sollten Reisende den QR-Code immer in doppelter Ausführung bei sich tragen, als Ausdruck und digital, so das EVZ Deutschland. Sollte er dennoch verloren gehen, können sie sich in teilnehmenden Apotheken oder beim Hausarzt ein neues Dokument abholen. Das ist aber nur in dem Land möglich, in dem der Pass ausgestellt wurde.
Quelle: EVZ Deutschland
sus