Am 1. Juli entfällt die pauschale Einstufung für bisherige Corona-Risikogebiete – was ändert das konkret?
Am 1. Juli soll die pauschale Reisewarnung für bisherige Corona-Risikogebiete entfallen. Das Auswärtige Amt will dann stattdessen um „besondere Vorsicht“ bei Reisen in solche Länder bitten. Was bedeutet das für den Reisenden?
So war es bisher:
Bislang war die Sache simpel: Länder oder Regionen, in denen sich in den jeweils vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus infiziert hatten, wurden vom Robert-Koch-Institut (RKI) automatisch als Risikogebiet eingestuft. Ebenso automatisch zog dies eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts nach sich – zumindest was „nicht notwendige, touristische Reisen“ betrifft. Und das wiederum bedeutete Testpflicht und digitale Einreiseanmeldung bei der Rückreise nach Deutschland. Bis vor einigen Wochen kam auch noch die Rückreisequarantäne dazu, aber die wurde für normale Risikogebiete ja bereits gestrichen.
Das ändert sich:
Das soll sich zum 1. Juli 2021 ändern. „Nach langen Monaten des Lockdown dürfen wir uns auf mehr Normalität freuen, das gilt auch für das Reisen“, formulierte es Bundesaußenminister Heiko Maas. Konkret bedeutet dies: Für etwa 100 Staaten, für die bislang eine Reisewarnung gilt, wird dann eine Entwarnung ausgesprochen, obwohl die Inzidenz in diesen Ländern sich dadurch natürlich nicht ändert.
Für Autoreisende entfallen damit Test und Einreiseanmeldung. Flugpassagiere müssen sich dagegen weiter testen lassen, bevor sie nach Deutschland zurückkehren.
Für die bisherigen Risikogebiete bittet das Auswärtige Amt künftig um „besondere Vorsicht“ beim Reisen. „Die Gefahr durch das Virus und seine Mutanten ist noch lange nicht gebannt“, sagt Maas. „Das zeigt der Blick nach Asien und Südamerika.“
Um welche Länder geht es?
Nach aktuellem Stand fällt die Reisewarnung am 1. Juli zum Beispiel für deutsche Nachbarstaaten wie Dänemark, Luxemburg und die Niederlande, vor denen derzeit noch gewarnt wird. Weitere europäische und Mittelmeer-Länder dürften zum Beispiel Georgien und Schweden, Slowenien und die Türkei sein. Für andere Länder, in denen die Inzidenz unter den Wert 50 gesunken ist, wurde bereits in den vergangenen Wochen Entwarnung gegeben. Dazu gehören beispielsweise Österreich und die Schweiz, Italien und Frankreich, Belgien und Tschechien. Auch in Spanien und Kroatien waren die meisten Regionen bereits „frei“.
Wo die Reisewarnung doch bleibt
Der Entfall der Warnung gilt „nur“ für normale Risikogebiete, also für Länder und Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 200. Steigt die auf mehr als 200 und macht das Land damit zu einem Hochrisikogebiet , dann will das Auswärtige Amt auch in Zukunft eine Reisewarnung aussprechen. Derzeit gelten weltweit 25 Staaten als Hochrisikogebiete – darunter auch Länder wie Ägypten und Tunesien, Costa Rica und Ecuador.
Was ist mit Mutantengebieten?
Die Angst vor der Delta-Variante geht um. Deshalb gilt die Reisewarnung „für nicht notwendige, touristische Reisen“ auch weiter für Länder, die zwar vielleicht gar keine besonders hohe Inzidenz haben, aber von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Das sind momentan immer mehr Länder, darunter Großbritannien und Namibia, Südafrika und Brasilien, Indien und Nepal. Mehr noch als vor Hochrisikogebieten wird vor diesen Ländern nicht nur gewarnt, für Nicht-Deutsche besteht zudem ein Reiseverbot. Deutsche müssen sich nach Rückkehr in jedem Fall für 14 Tage in Quarantäne begeben – das trifft sogar Geimpfte und Genesene.
Juristische Folgen
Auch juristisch ist der Entfall der Reisewarnungen von Bedeutung: Die meisten Gerichte akzeptieren eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das gebuchte Ziel als „höhere Gewalt oder erhebliche Gefährdung“ und damit als Reiserücktrittsgrund mit voller Reisepreisrückzahlung. Ohne Reisewarnung entfällt dieser kostenlose Rücktrittsgrund. Ebenfalls relevant ist die Einstufung des Auswärtigen Amts bei Reiseversicherungen, die oft im Pandemiefall nicht zahlen (und es nun beim Wegfall wieder müssen) sowie bei der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Der kann seine Mitarbeiter nun leichter wieder in die betroffenen Länder entsenden.
(hwr)