Rubriken

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Rubriken

Aktuelle Ausgabe

BusinessTraveller 02/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business Class-Suiten * 4 h in New York * Trendanalyse Longstay * Test KLM Business Class * Destination Paris 2024

Aktuelle Ausgabe

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Über uns

newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Newsletter abonnieren

BusinessTraveller International

BusinessTraveller 02/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business Class-Suiten * 4 h in New York * Trendanalyse Longstay * Test KLM Business Class * Destination Paris 2024


Aboservice
Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Aboservice

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.
Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Weiterlesen

SUCHE

Ab 7. Juni keine Bahn-Entschädigung mehr bei Verspätung wegen höherer Gewalt

Hamburg Hauptbahnhof
Hamburg Hauptbahnhof Foto: iStock/maxim_lys

Nach den europaweit gültigen Bahn-Fahrgastrechten können Sie bei Zugausfällen und Verspätungen eine Erstattung von der Bahn verlangen. Ab dem 7. Juni gilt aber eine neue Bahngasrechte-Verordnung  (EU) 2021/782 mit eingeschränkten Fahrgastrechten.

Ab dem 7. Juni 2023 müssen Eisenbahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung durch einen der folgenden Gründe entstanden ist: Höhere Gewalt, also z. B. extreme Wetterbedingungen, Verschulden eines Fahrgasts, Verhalten Dritter, wenn also beispielsweise Personen die Gleisanlage betreten oder Sabotage-Akte. Zudem muss die Verspätung oder der Zugausfall trotz aller Sorgfalt unvermeidbar sein. Gut zu wissen: Streiks des Bahnpersonals fallen nicht unter den Begriff der höheren Gewalt.

Bei anderen Verspätungsgründen als den oben genannten muss die Bahngesellschaft weiter eien Entschädigung zahlen und zwar wie bisher 25 Prozent des Fahrpreises bei mehr als 60 bis 119 Minuten Verspätung. Ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.

Wer ein Ticket für die Hin- und Rückfahrt gekauft hat, beim dem wird für die Berechnung der Erstattung der halben Fahrpreis zugrunde gelegt. Hat das Hin- und Rückfahrt-Ticket also z.B. 150 Euro gekostet, dann berechnen sich die Prozente von 75 Euro.

Achtung: Folgeschäden aus der Verspätung wie z. B. ein verpasster Anschlussflug oder eine nicht mehr nutzbare Hotelreservierung werden von der Bahngesellschaft nicht bezahlt. Darauf bleibt der Fahrgast also sitzen. Das war allerdings auch bisher schon so.

Keine Veränderung gab es auch bei den weiteren Fahrgastrechten nach Zugausfall oder Verspätung von mehr als 60 Minuten: Da muss das Bahn-Unternehmen die Reisenden weiter mit Speisen und Getränken versorgen (falls verfügbar oder in vernünftiger Form lieferbar). Und der Fahrgast hat das Recht, sich auf einen späteren Zug umbuchen zu lassen. Ab dem 7. Juni muss es sich der Fahrgast aber gefallen lassen, auf den Zug eines anderen Bahnunternehmens umgebucht zu werden.

Er kann auch die Weiterreise selbst organisieren und dem Bahnunternehmen die Kosten hierfür in Rechnung stellen. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Bahnunternehmen damit einverstanden erklärt hat oder nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges auf einen anderen Zug oder auf ein anderes Verkehrsmittel umgebucht hat. In dem Fall können Sie die Fahrt z.B. auch per Bus fortsetzen.

Wenn die Reise sinnlos geworden ist, gilt weiter das Gleiche wie bis zum 7. Juni 2023: Der Reisende kann den vollständigen Fahrpreis von der Bahn zurückverlangen. Will der Fahrgast die Reise aufgrund der Verspätung nicht fortsetzen, kann er die Bahnreise abbrechen und sich kostenlos zum Start-Bahnhof zurückbringen lassen. Ihm steht dann auch der Betrag für die nicht gefahrene Teilstrecke zu. Auch diese Regel gilt unverändert.

Wenn die Weiterreise nicht möglich ist, muss die Bahn eine Hotel-Übernachtung bezahlen und ggf. auch den Preis der Hin- und Rückfahrt zum Hotel. Auch dies galt bereits in der alten Bahngastrechte-Verordnung. Neu ist, dass die Bahn den Hotelaufenthalt auf drei Nächte begrenzen kann, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt  oder das Verhalten Dritter verursacht wurde.

Haben Sie Ihr Gepäck aufgegeben und es geht verloren, dann haftet das Bahn-Unternehmen. Auch diese Regel hat sich nicht verändert.

Wer aufgrund der neuen Regeln Geld von der Deutschen Bahn oder einer anderen Bahngesellschaft zurück erhalten will, für den hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland einen kostenlosen Musterbrief-Generator „S.elbst-H.ilfe-T.ool“ erstellt. Damit kann man seine Rechte selbst und direkt beim Beförderungsunternehmen geltend machen. Das Tool ist hier zu finden: https://selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/bahn/

(hwr)

 



  • Der zweisprachige e-Katalog BWH-MICE Guide 2024 ist mit knapp 90 BWH-Tagungshotels online und sorgt mit geballten Informationen rechtzeitig für neue Inspiration bei der Tagungsplanung.

    Profitieren Sie von mehr Auswahl und professionellem Buchungsservice.
  • Anhaltende Service-Unterbrechungen, steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck. Berücksichtigen Unternehmen bei der Planung ihrer Reiseprogramme die großen Herausforderungen von heute? In diesem eBook erfahren Sie:
    • Mehr zum Status Quo deutscher Geschäftsreisen und wie Experten die wichtigsten Herausforderungen von Unternehmen einschätzen
    • Warum Geschäftsreisen wieder auf dem Vormarsch sind
    • Was Geschäftsreisen zu einer Herausforderung macht
    • Wie man ein Mobilitätsprogramm aufbaut, das für alle besser funktioniert