Das Auswärtige Amt unterscheidet zwischen drei Begriffen bzw. Gefahrenstufen: dem Reisehinweis, dem Sicherheitshinweis und der Reisewarnung.
Reisehinweis
Der Reisehinweis des Auswärtigen Amts enthält Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen.
Sicherheitshinweis
Der Sicherheitshinweis macht in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische Risiken für Reisende und Deutsche im Ausland aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen wenden wir seit den Ereignissen des 11. September 2001 und dem Anstieg der terroristischen Bedrohung besondere Aufmerksamkeit zu. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.
Reisewarnung
Eine Reisewarnung wird ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.
Eine Reisewarnung bedeutet nicht, dass Reisende gezwungen sind, in ihr Heimatland zurückzukehren. Der ZDF-Rechtsexperte Felix Zimmermann rät trotzdem dringend dazu, Reiswarnungen ernst zu nehmen und dem Appell des Außenministers Folge zu leisten.
Die Reisewarnung hat außerdem rechtliche Konsequenzen. Sofern die Warnung kurz vor der Einreise in ein Gebiet noch aktuell ist, liegt Höhere Gewalt vor – eine unvorhersehbare Entwicklung mit erheblicher Erschwernis oder Gefährdung – unter diesem Umstand kann kostenfrei von Buchungen, beispielsweise eines Fluges, zurückgetreten werden.
Alle aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
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