Mietwagen-Buchung: 8 Tipps gegen böse Überraschungen
8 Tipps für die Mietwagenbuchung. Foto: www.pexels.com
Wer seinen über eine Online-Plattform gebuchten Mietwagen nicht abholt, bekommt die im Voraus bezahlte Miete nicht zurück. Das gilt auch bei unverschuldeten Verspätungen, wenn zum Beispiel der Flug unpünktlich landet. Reservierungen werden seitens der Mietwagenanbieter aber auch wegen anderer Formalien kostenpflichtig storniert, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Zum Beispiel wenn die Kreditkarte auf den Namen der Ehefrau ausgestellt ist, der Ehemann aber die Buchung durchgeführt hat. Trotz pünktlichem Erscheinen wird das Fehlen einer auf den Namen des Buchenden ausgestellten Kreditkarte als „No-show“ angesehen. Ein Auto gibt es dann zwar trotzdem, aber nur gegen eine Neubuchung vor Ort zu einem deutlich höheren, tagesaktuellen Preis.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat in ihrer Broschüre „Mit dem Mietwagen durch Euopa“ Ratschläge gesammelt, mit denen Kunden bei der Mietwagen-Buchung böse Überraschungen vermeiden.
Die 8 besten Tipps:
Bei der Online-Buchung sollte man auf die „No-show“-Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten. Die Anbieter unterscheiden nicht, ob man selbst, die Airline oder ein Dritter die Verspätung zu verantworten haben. Es macht auch keinen Unterschied, ob das Auto für ein paar Tage oder einen ganzen Monat reserviert wurde. Einbehalten wird die ganze Miete.
Bevorzugen Sie Anbieter, die keine Vorauszahlung verlangen.
Zahlen Sie, wenn möglich, erst vor Ort, sobald Sie das Auto tatsächlich erhalten haben.
Buchen Sie direkt beim Auto-Vermieter, und meiden Sie Vermittlungsplattformen.
Sehen Sie sich nach lokalen Anbietern vor Ort um. Diese sind zwar oftmals nicht über die großen Online-Vermittlungsplattformen buchbar. Aber dort gilt meist noch der klassische Grundsatz: Erst das Auto, dann das Geld.
Wichtige Fragen sind: Welche Versicherungen sind im Mietpreis enthalten? und Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall?
Im Mietpreis ist üblicherweise eine Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Sie deckt aber keine Schäden am Mietfahrzeug ab. Deshalb empfiehlt es sich eine Haftungsfreistellungsvereinbarung (Vollkaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.
Machen Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs eine sorgfältige Bestandsaufnahme, wenn möglich im Beisein eines Angestellten der Autovermietung. Achten Sie darauf, dass alle Schäden im Mietvertrag oder dem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Fotografieren Sie das Fahrzeug, insbesondere sichtbare Schäden und überprüfen Sie, dass alle gebuchten Extras vorhanden sind und das Fahrzeug vollgetankt ist.
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