Rubriken

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Rubriken

Aktuelle Ausgabe

BusinessTraveller 02/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business Class-Suiten * 4 h in New York * Trendanalyse Longstay * Test KLM Business Class * Destination Paris 2024

Aktuelle Ausgabe

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Über uns

newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Newsletter abonnieren

BusinessTraveller International

BusinessTraveller 02/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business Class-Suiten * 4 h in New York * Trendanalyse Longstay * Test KLM Business Class * Destination Paris 2024


Aboservice
Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Aboservice

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.
Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Weiterlesen

SUCHE

Koffer weg oder kaputt: Was nun?

Kaputter Koffer am Airport. Foto: goffkein.pro/Shutterstock.com
Kaputter Koffer am Airport. Foto: goffkein.pro/Shutterstock.com

Wenn das aufgegebene Gepäck verloren gegangen oder beschädigt ist, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was sie tun müssen und hilft bei Problemen kostenlos weiter.

Sofort an den Schalter

Wenn das aufgegebene Gepäck gar nicht oder beschädigt ankommt, müssen Reisende noch am Flughafen den Schalter der Fluggesellschaft aufsuchen. Dort erhalten sie einen sogenannten „PIR“ (Property Irregularity Report), der unbedingt am Flughafen auszufüllen ist. Zusätzlich muss der Schaden innerhalb von sieben Tagen bei Beschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck der Airline schriftlich gemeldet werden. Fehlt der „PIR“ oder wurde die Frist versäumt, besteht das Risiko, dass die Fluggesellschaft nichts erstatten muss. Zur schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Airline bietet das EVZ das kostenlose Tool „So helfen Sie sich selbst“ an.

Nur kaufen, was notwendig ist

Müssen Reisende ohne Koffer im Zielort auskommen, dürfen sie Ersatz für Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel kaufen. Allerdings müssen die Käufe wirklich notwendig sein. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche, Badehose, T-Shirt und Pyjama sind unproblematisch. Luxus-Shopping muss die Airline nicht übernehmen. Unbedingt aufheben sollte man Kassenbons sowie den Gepäck-Aufkleber. Kleidung erstatten die Airlines meist nur zur Häfte mit der Begründung, dass die Passagiere die Sachen auch danach weitertragen können.

Anders sieht es aber bei der Rückreise aus: Kommt der Koffer verspätet oder gar nicht am Wohnort an, gibt es keinen Ersatz für Noteinkäufe. Die Airlines begründen dies damit, dass der Fluggast zu Hause alles Nötige habe. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn der Fluggast nach einem mehrmonatigen Aufenthalt nach Hause zurückkehrt und nachweisbar all sein Hab und Gut im Koffer hatte. Oder besondere Kleidung wie beispielsweise ein Smoking abhandengekommen ist, der dringend wieder benötigt wird.

Das steht den Passagieren zu

Die oberste Haftungsgrenze liegt laut Gesetz für alle Gepäckprobleme bei 1.288 Sonderziehungsrechten pro Passagier, einer anerkannten Rechengröße des Internationalen Währungsfonds (IWF). Aktuell entsprechen 1.288 Sonderziehungsrechte ca. 1.690 Euro. Die Airline muss nur notwendige Ersatzeinkäufe zahlen bzw. das, was tatsächlich verloren gegangen oder beschädigt wurde. Müssen Reisende ihr verspätetes Gepäck selbst vom Flughafen abholen, können sie die Belege für die Fahrtkosten mit einreichen.

Für die Berechnung bei Verlust und Beschädigung gilt: Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Airlines berechnen dies individuell. Den Neupreis gibt es nur für nachweislich neue Gegenstände. Häufig zahlen Airlines nur pauschale Tagessätze, die all diese Kosten abdecken. Anders als bei anderen Ansprüchen hat man ab der Landung des Fliegers nur zwei Jahre Zeit, gegen die Airline zu klagen, wenn diese nicht oder zu wenig zahlt.

Gepäckversicherung macht nicht immer sinn

Eine Gepäckversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn der Wert des Gepäcks die Haftungsgrenze der Airline übersteigt oder wenn Wertsachen besonders geschützt werden sollen. Allerdings zahlen die Versicherungen oft nur unter sehr engen Voraussetzungen. Reisende sollten daher die AGB der Versicherungen genau lesen und vergleichen. Im Komplettpaket mit anderen Reiseversicherungen ist die Gepäckversicherung meist günstiger.

Vor der Reise:

  • Eine einfache Planung der Reiseroute: Je weniger Umstiege, desto weniger Risiko, dass etwas verloren geht.
  • Wertsachen müssen immer ins Handgepäck, da die Airline hierfür nicht haftet, ebenso Medikamente.
  • Eine Liste und Fotos des Kofferinhalts helfen beim Nachweis, ebenso wie Kaufbelege von Koffer und Kofferinhalt.

Bei Problemen mit der Entschädigung durch eine Airline aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder UK hilft das EVZ Reisenden kostenlos. Auf der Webseite www.evz.de ist das Kontaktformular unter „Kostenlose Hilfe“ zu finden.

sus

 



  • Der zweisprachige e-Katalog BWH-MICE Guide 2024 ist mit knapp 90 BWH-Tagungshotels online und sorgt mit geballten Informationen rechtzeitig für neue Inspiration bei der Tagungsplanung.

    Profitieren Sie von mehr Auswahl und professionellem Buchungsservice.
  • Anhaltende Service-Unterbrechungen, steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck. Berücksichtigen Unternehmen bei der Planung ihrer Reiseprogramme die großen Herausforderungen von heute? In diesem eBook erfahren Sie:
    • Mehr zum Status Quo deutscher Geschäftsreisen und wie Experten die wichtigsten Herausforderungen von Unternehmen einschätzen
    • Warum Geschäftsreisen wieder auf dem Vormarsch sind
    • Was Geschäftsreisen zu einer Herausforderung macht
    • Wie man ein Mobilitätsprogramm aufbaut, das für alle besser funktioniert