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Gesetzesänderung: verschärfte Handgepäck-Kontrollen in der EU

Rucksack im Röntgen
Bild: Thinkstock

Seit dem 1. März 2015 gilt ein geändertes EU-Gesetz, dass Handgepäck-Kontrollen an europäischen Flughäfen nochmals verschärft. Das müssen Reisende beachten …

Um der Gefahr von Terroranschlägen durch Sprengstoff an Bord von Flugzeugen noch stärker entgegenzutreten, wurden die Kontrollen an Flughäfen nochmals verstärkt. In der EU gelten seit dem 1. März 2015 auch rein rechtlich strengere Regeln. Zum einen müssen ab sofort die EDS-Geräte zur Erkennung von Sprengstoff noch genauer kontrolliert werden und bestimmte Standards einhalten.

Zum anderen wird vorgeschrieben, größere elektronische Geräte – wie etwa Notebooks – bei der Handgepäck-Kontrolle genauer zu prüfen. Passagiere müssen elektronische Geräte bei der Kontrolle aus dem Handgepäck nehmen, damit das Sicherheitspersonal diese einer separaten Prüfung unterziehen kann.

Flüssigkeiten und Gele dürfen ausschließlich in 100-Milliliter-Tuben im Handgepäck mitgeführt werden. Die Tuben müssen wiederum in einer durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastiktüte verstaut sein. Grundsätzlich sollten Reisende vor Abflug ausreichend Zeit einplanen, da an den Sicherheitskontrollen verlängerte Wartezeiten entstehen können.

⇒ Auf Nummer sicher im Iran
⇒ Sicher reisen in Brasilien
⇒ Health Risk Map 2015: Hier lauern Risiken für Geschäftsreisende



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