Die Fluggesellschaft Germania ist insolvent und stellt den Flugbetrieb ab sofort ein. Passagiere, die Flugtickets direkt bei der Airline gekauft haben, haben nur geringe Chancen auf Erstattung ihrer Kosten. Reisende, die einen Germania-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, haben dagegen Anspruch auf Ersatzbeförderung und können sich diesbezüglich direkt an ihren Reiseveranstalter wenden.
Die Germania Fluggesellschaft mbH und ihr Schwesterunternehmen für technische Dienstleistungen, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH haben am Montag, den 4. Februar 2019 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz beantragt. Der Flugbetrieb wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 2019 eingestellt. Die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle sind von dem Schritt nicht betroffen.
„Leider ist es uns schlussendlich nicht gelungen, unsere Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfs erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Wir bedauern sehr, dass uns als Konsequenz daraus keine andere Möglichkeit als die der Insolvenzantragstellung blieb“, kommentiert Karsten Balke, CEO der Germania Fluggesellschaft die Einstellung des Flugbetriebs. Der kurzzeitige Liquiditätsbedarf bei Germania sei unter anderem entstanden, weil unvorhersehbare Ereignisse wie massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer 2018, aber auch erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Fluggerät das Unternehmen in großem Umfang belastet hätten.
Germania beförderte zuletzt auf Kurz- und Mittelstrecke jährlich mehr als vier Millionen Passagiere und bot von 18 Abflughäfen in Europa Verbindungen zu mehr als 60 Zielen innerhalb des Kontinents, nach Nordafrika sowie in den Nahen und Mittleren Osten an.
„Kunden, die ihre Tickets bei der Airline direkt gebucht haben, haben nur geringe Chancen auf eine Erstattung ihrer Kosten und müssen sich mit ihren Forderungen direkt an den Konkursverwalter der Airline wenden“, so Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte beim weltweit führenden Fluggasthelfer-Portal AirHelp (www.airhelp.com). „Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten hingegen einen Ersatz. Entsprechende Reiseanbieter sind nämlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen. Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Germania direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt”.
Eurowings hat angekündigt, den im Ausland gestrandeten Germania-Passagieren ab sofort und bis Ende Februar 2019 einen 50-Prozent-Rabatt auf Eurowings-Rückflüge nach Deutschland zu geben. Die Fluggäste müssten dazu folgende Unterlagen bis zum 28. Februar 2019 per E-Mail mit Betreffzeile „Erstattung Germania“ an buchungsinfo@eurowings.com einreichen:
– Buchungsbestätigung des ausgefallenen Germania Fluges von einem ausländischen Abflughafen zu einem Zielflughafen in Deutschland.
– Der ausgefallene Germania-Flug muss im Zeitraum bis Ende Februar 2019 liegen.
– Buchungsbestätigung des ab dem 5. Februar 2019 gebuchten Eurowings-Fluges.