Die Fluggastportale erstreiten nur die Ausgleichszahlung selbst, um zugehörige Betreuungsleistungen kümmern sie sich nicht. Nötige Hotelübernachtungen, Telefon- und Verpflegungskosten nach Flugverspätungen lassen sich nämlich offenbar nicht so leicht standardisieren. Die Betreuungsleistungen muss der Fluggast also weiter selbst bei der Airline geltend machen.
Der Wiesbadener Spezialanwalt Ronald Schmid sieht darin allerdings kein großes Problem. Da reiche ein einfacher Formbrief samt Belegen in Kopie und einer angemessenen Zahlungsfrist von zwei bis drei Wochen. Schmid: „Das schafft sogar meine Großmutter.“
In der Regel, so seine Erfahrung, bezahlen selbst die Billig-Airlines die Betreuungskosten anstandslos, wenn sie den Ausgleichsforderungsprozess bereits verloren haben. Und dazu hat der Passagier reichlich Zeit: Beide Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.
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