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Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

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Flieger verspätet? So kommen Sie an die Ausgleichszahlung

Kein seriöses Fluggastportal verlangt Gebühren im Voraus oder für seinen Entschädigungsrechner. Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig. Üblich sind bis zu 30 Prozent der Entschädigungssumme – allerdings kommt manchmal die Umsatzsteuer noch oben drauf. Manche Portale verlangen bei Streitfällen außerhalb Deutschlands noch Zusatzgebühren.
Ein heikler Punkt für jedes Geschäft sind Kündigungen. Idealerweise kann der Auftrag jederzeit und ohne Angabe von wichtigen Gründen wieder gelöst werden. Das aber lassen nur wenige Fluggastportale zu.
Eine andere Frage ist, ob die Website ohne Rücksprache einen Vergleich schließen darf. Das Portal sollte immer bei einem Vergleich erst einmal beim Klienten nachfragen. Denn es geht vorrangig um seine Ansprüche, nicht um die Provision des Site-Betreibers. Manche Sites verzichten jedoch auf diese Zustimmungsklausel ganz. Andere wiederum stellen Bedingungen wie zum Beispiel: Bei einem Vergleichsvorschlag über 75 Prozent der geforderten Summe darf das Fluggastportal dem Angebot zustimmen ohne die Erlaubnis des Betroffenen.
Kommt es zum Vergleich, stellt sich die Frage, wer die Vergleichskosten bezahlt. Viele Sites sind kulant und verlangen dafür keine Extragebühren, sondern nehmen nur die vereinbarte Erfolgsprovision.
Nächste Seite: Worum sich die Fluggastportale nicht kümmern:

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