Die deutschen Ryanair-Piloten wollen am 22. Dezember von fünf bis neun Uhr morgens streiken. Vom 23. bis 26. Dezember sollen dagegen keine Ausstände stattfinden. Passagiere können sich auf der Webseite der Airline informieren. Sitzen sie länger als zwei Stunden für einen Flug von bis zu 1.500 Kilometern am Airport fest, haben sie ein Anrecht darauf, von der Airline betreut zu werden. Das beinhaltet etwa Getränke, Essen und eventuell eine Hotelübernachtung. Bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3.500 Kilometern nach vier Stunden. Müssen die Reisenden länger als fünf Stunden warten, können sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten und die Flugpreis-Erstattung verlangen.
Laut EU-Verordnung steht Passagieren bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Allerdings gilt das nur, wenn kein außergewöhnlicher Umstand daran schuld ist. Ein Streik ist ein solcher außergewöhnlicher Umstand und die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, einen Ausgleich zu zahlen. Sie muss aber nachweisen, dass sie alles versucht hat, die Auswirkungen des Streiks zu vermeiden.
Ryanair will die Gespräche mit der Vereinigung Cockpit, die zum Streik aufgerufen hat, am 5. Januar 2018 fortführen, heißt es. Die Airline habe ihren deutschen Piloten geschrieben und sie gebeten, am 22. Dezember 2017 normal zu arbeiten, um die Reisepläne von tausenden, deutschen Passagieren während der Weihnachtswoche nicht zu stören, erklärt die Airline auf ihrer Webseite.
Die Ryanair-Piloten in Irland hatten den für den 20. Dezember 2017 geplanten Streik abgesagt, nachdem sich die Airline zu Gesprächen bereit erklärt hatte.
(sf)