Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig dürfen Airberlin und Etihad Airways ab dem 16. Januar 2016 auf diversen Strecken keine gemeinsamen Flüge mehr durchführen. Dagegen wollen die beiden Airlines nun in Berufung gehen
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ebnete letzte Woche den Weg für die Aufhebung diverser Codeshare-Flüge von Airberlin und Etihad Airways. Laut Verwaltungsgericht Braunschweig handelt es sich um 31 Codeshare-Flüge. Die Airlines wiederum sprechen von 29 Strecken, vor allem Verbindungen ab und nach Berlin und Stuttgart. Ab dem 16. Januar 2016 bis zum Ende des Winterflugplans dürfe Airberlin die Flüge nicht mehr gemeinsam mit Etihad Airways durchführen. Für eine Fortstetzung des Codesharings fehlten laut Gericht die „Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung“.
Airberlin und Etihad Airways kündigten an, bei der nächsthöheren Instanz Berufung einzulegen. „Wir haben uns Etihad Airways im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneberg angeschlossen und werden uns gemeinsam mit unserem Partner für die Rechte des Verbrauchers und mehr Wahlfreiheit für Reisende innerhalb Deutschlands und nach Deutschland einsetzen“, so Stefan Pichler, Chief Executive Officer Airberlin. Man wolle außerdem dafür sorgen, dass bereits gebuchte Flüge ohne Nachteile abgewickelt werden können. „Gemeinsam mit airberlin werden wir sicherstellen, dass keine Reisenden infolge des Konflikts betroffen sein werden. Alle Buchungen werden durchgeführt“, so James Hogan, Etihad Airways Präsident und Chief Executive Officer.
Im Jahr 2011 übernahm Etihad Airways Anteile der deutschen Fluggesellschaft Airberlin. Beide Airlines erhielten die Genehmigung für Codeshare-Flüge auf 63 internationalen Strecken. Erste Bedenken an den jetzt strittigen Codeshare-Flügen äußerte das deutsche Verkehrsministerium bereits Mitte 2014. Laut Etihad Airways stecke die „Lobbyarbeit der Lufthansa“ dahinter.