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Bundesmeldegesetz: Hotelgast muss unterschreiben

Rezeption Hotel
Einheitliche melderechtliche Regeln für alle: Ab November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Foto: iStock

Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Was sich für Hotellerie und Gäste jetzt ändert

Grundsätzlich gilt das Meldewesen „als Informationsgrundlage zu Einwohnerdaten für Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen“, so das Bundesinnenministerium. Durch das Bundesmeldegesetz sollen unter anderem die Sicherheitsbehörden länderübergreifend auf relevante Meldedaten zugreifen können. Auskünfte für Werbezwecke sind wiederum nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung möglich.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz soll auch die Meldepflicht via Meldeschein in Krankenhäusern und Hotels vereinfacht werden. So dürfen Hotels künftig die Meldescheine bereits vorab mit den ihnen bekannten Daten des Gastes ausfüllen, amtliche Vordrucke sind nicht mehr nötig. Unabdingbar ist allerdings weiterhin die handschriftliche Unterschrift des Gastes.

Abgefragt wird neben Namen und Anschrift auch die Staatsangehörigkeit – bei Gästen aus dem Ausland zusätzlich die Ausweisnummer. Außerdem ist das Hotel nach wie vor verpflichtet, den Meldeschein nach der Abreise des Gastes aufzubewahren – mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes allerdings nur noch für ein Jahr – und danach innerhalb von drei Monaten zu vernichten.

(Quellen: www.bmi.bund.de; www.greenline-hotels.de)

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