Dürfen in der EU nun doch bald Daten von Fluggästen gespeichert und ausgewertet werden? Einen entsprechenden Vorschlag zur Fluggastdatenspeicherung im Rahmen der Terrorbekämpfung legte jetzt der Innenausschuss des EU-Parlaments vor
Das EU-Parlament spricht sich für eine Speicherung der Fluggastdaten aus, und zwar von Flügen ab und in die Europäische Union. Daten von innereuropäischen Flügen sollen nicht gesichert werden. Informationen wie der Name des Passagiers, Kreditkartennummern, Reiseziele und Hotelbuchungen dürften laut dem Kompromiss des EU-Innenausschusses gespeichert und zur Terror- und Verbrechensabwehr ausgewertet werden. Die Speicherfrist soll 30 Tage betragen. Die Daten könnten aber für insgesamt fünf Jahre anonymisiert gesichert werden.
Das EU-Parlament wird den neuen Vorschlag nun mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission verhandeln, mit dem Ziel einen Gesetzentwurf zur Fluggastdatenspeicherung zu verabschieden. Der neue Vorstoß zur Fluggastdatenspeicherung wurde nach den Terroranschlägen auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ in Paris angestoßen. Die USA sammelt bereits seit 2012 Daten von Fluggästen aus der EU. Im Rahmen der Terrorismusprävention sichern und sichten auch Kanada und Australien Informationen von europäischen Passagieren.