Das deutsche Start Up Airgreets spezialisiert sich auf die Vermietung von Airbnb-Wohnung in sechs deutschen Metropolen. Als Concierge-Service übernimmt das Unternehmen die komplette Organisation – vom Einstellen der Wohnung bei Airbnb bis hin zur Schlüsselübergabe und Endreinigung. Ein praktisches Konzept, vor allem für diejenigen, die beruflich viel unterwegs sind und in der Zwischenzeit eine leerstehende Wohnung weitervermieten möchten. Aber worauf müssen Airbnb-Gastgeber achten?
Home Sharing liegt im Trend. In einigen deutschen Städten ist bereits offiziell erlaubt, die eigene Wohnung während Abwesenheiten zu teilen. Inwieweit Home Sharing erlaubt ist, ist in den sogenannten Zweckentfremdungsgesetzen dokumentiert. Teilweise benötigt man für die kurzzeitige Untervermietung spezielle Genehmigung. „Zum Thema Zweckentfremdung findet man viele Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Städte. Darüber hinaus empfehlen wir bei Unklarheiten mit dem Bauamt direkt in Kontakt zu treten, um die individuelle Situation zu beschreiben und sich so bestmöglich auf das Home Sharing vorzubereiten. In Berlin beispielsweise wurde das Gesetz vor kurzem gelockert, sodass Home Sharing dort jetzt offiziell anerkannt und Vermieten zukünftig häufiger möglich ist“, so Sebastian Drescher, Geschäftsführer von Airgreets.
Statistisch betrachtet kommen die meisten Gäste aus Deutschland, dicht gefolgt von den USA sowie Frankeich und UK. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt vier Tage. Am beliebtesten sind Wohnungen in den Stadtteilen München-Schwabing, Berlin-Mitte, Hamburg-Hafencity, im Belgischen Viertel in Köln, dem Frankfurter Nordend und in Düsseldorf-Unterbilk.
Der Preis berechnet sich über Lage und Ausstattung der Wohnung. Im Durchschnitt liegen die Einnahmen bei über Airgreets vermittelten Wohnungen um die 85 Euro pro Nacht. Airgreets bietet seinen Service erfolgsbasiert an, sodass nur bei erfolgreicher Vermietung eine Service-Gebühr anfällt. Diese liegt bei 25 Prozent pro vermieteter Wohnung.
Die Versteuerung der Einnahmen liegt beim Gastgeber und sollten unbedingt in die Steuererklärung aufgenommen werden. Sebastian Drescher rät, bei Unklarheiten nochmal zu prüfen: „Wer seine Steuererklärung sowieso über einen Steuerberater abwickelt, sollte das Thema einfach direkt ansprechen.“