Lohn- und Finanzbuchhaltung sind in gemeinsamen Prozessen verbunden. Etwa, wenn es darum geht, Löhne erst zu berechnen und dann fiskalisch zu buchen. Daher macht es Sinn, beide Bereiche zu vernetzen – am besten in einem integrierten System.
Bei Lexoffice ist das besonders einfach, denn die Lohnabrechnung lässt sich per Klick hinzubuchen. Einzig aufwendig ist es am Anfang, Mitarbeiterdaten und Lohnbestandteile zu erfassen, wobei Lexoffice Lohn & Gehalt alle gängigen Faktoren wie Stundenlöhne, Prämien Zuschläge oder Weihnachtsgeld unterstützt.
Bei der immer noch wichtigen Kurzarbeit sorgt ein Assistent für eine rechtskonforme Abrechnung. Flexibel zeigt sich der Cloud-Dienst auch bei den verschiedenen Arbeitsverhältnissen. Studenten lassen sich ebenso unproblematisch abrechnen wie Minijobber oder kurzzeitig Beschäftigte.
Sind alle Daten erfasst, genügen wenige Handgriffe, um den Abrechnungslauf durchzuführen. Anschließend wird die Gehaltsabrechnung bequem und umweltfreundlich als Mitarbeiter-Self-Service bereitgestellt. Die obligatorischen Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger erfolgen bei Bedarf automatisch.
Lexoffice Lohn & Gehalt ist eine perfekte Ergänzung zur Cloud-basierten Gewinnermittlung, lässt sich aber auch separat einsetzen. Zu beachten ist allerdings, dass die Lohnabrechnung – anders als die Gewinnermittlung – mobil nicht als App, sondern ausschließlich via Webbrowser bereitgestellt wird. Der Dienst ist dennoch einfach zu benutzen, komfortabel und bestens für Einsteiger geeignet (www.lexoffice.de, ab 9,90 Euro monatliche Nutzungsgebühr (gestaffelt nach Mitarbeiterzahl).
Urteil: sehr gut.