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Telefonieren in der EU: Diese vier Ärgernisse bleiben

Geschäftsmann mit Smartphone vor Fensterwand
Foto: Thinkstock

Was man beim Auslands-Roaming auch nach dem Wegfall der Zusatzgebühren beachten muss

Ab 15. Juni sind die Roaming-Gebühren in der EU Vergangenheit. Das heißt, es gelten die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und für mobilen Datenverkehr wie zu Hause. Die Anbieter dürfen grundsätzlich keine Auslands-Aufschläge mehr kassieren. Aufpassen sollte man trotzdem weiterhin. Wir nennen die wichtigsten Fallen, die es weiter gibt.

 

Vielsurfer müssen sich zurückhalten

Grundsätzlich sind zum 15. Juni auch die Daten-Roaming-Gebühren gefallen. Jeder nimmt sein Inklusivvolumen automatisch mit ins Ausland. Ist das Volumen verbraucht, passiert das gleiche wie zu Hause, meist wird die Geschwindigkeit gedrosselt. Das gilt aber nicht unendlich, für Vielsurfer haben sich die Mobilfunkanbieter ein Schlupfloch erstritten. Wenn eine kompliziert berechnete Datenmenge überschritten ist, dann darf der Anbieter weiter Roaming-Aufschläge berechnen. Er muss das aber vorher mitteilen.

 

Schweiz und Norwegen bleiben außen vor

Viele Mobilfunkanbieter haben bisher die Schweiz und Norwegen, Island und Liechtenstein in ihren EU-Tarifen inkludiert. Juristisch verbindlich gilt der Wegfall der EU-Roaming-Gebühren allerdings nur für die Mitgliedsländer der Europäischen Union. Außerhalb der EU liegt es im freien Ermessen jedes Anbieters, ob er dieselben Regeln ebenfalls einführt. Gleiches gilt für die Isle of Man, die britischen Kanalinseln und Länder wie San Marino, Andorra und Monaco. Vor allem nahe der Grenze heißt es dort aufpassen, in welches Mobilfunknetz sich das Handy gerade eingebucht hat.

 

Achtung auf Hoher See

Auf Schiffen greift der lange Arm der EU-Kommission in der Regel zu kurz. Selbst wenn eine Fähre oder ein Kreuzfahrtschiff die EU-Gewässer nicht verlässt, dann spannt sie doch häufig ein eigenes Netz und stellt die Verbindung über einen teuren Satelliten her. Diese Verbindungen unterliegen auch weiter nicht der EU-Verordnung, bestätigt die Bundesnetzagentur. Mehr noch: Es besteht keine Pflicht für die Reedereien, den Verbraucher vor dem Zustandekommen der Verbindung über die anfallenden Preise zu informieren. Und manchmal erkennt der Nutzer noch nicht einmal, dass sich sein Mobiltelefon in das Reedereinetz eingewählt hat. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Niedersachsen kosten zwei Minuten Telefonieren auf Hoher See bis zu 14 Euro.

 

„Dauer-Roaming“ gilt als nicht fair

Mobiles Telefonieren ist z.B. in Holland erheblich günstiger als in Deutschland. Es ist aber weiter nicht zulässig, sich im Ausland eine günstige SIM-Karte zu kaufen und die dann dauerhaft in Deutschland zu nutzen. Umgekehrt darf auch eine deutsche SIM-Karte nicht vorwiegend im Ausland eingesetzt werden. Als Grenze des “Fair Use”, also der angemessenen Nutzung, nennt die EU zwei Monate innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten. Wer diese GRenze überschreitet, dem darf der Mobilfunkanbieter Aufschläge berechnen: maximal 3,2 Cent pro Minute fürs Telefonieren, 1,7 Cent pro SMS und 7,70 Euro pro Gigabyte Datenvolumen.

(hwr)

 

Weiterlesen:

www.verbraucherzentrale.de/roaming

WWW.BUNDESNETZAGENTUR.DE



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