Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist Klagen des bayerischen Bundes Naturschutz sowie mehrerer Privatpersonen gegen die dritte Startbahn am Flughafen München zurück. Das Baurecht der Flughafen München GmbH wäre rechtskräftig, gebaut werden kann dennoch nicht
Jetzt ist es amtlich: Die Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern sowie mehrerer Privatpersonen gegen die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München sind erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese zurück und erteilte somit dem Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19. Februar 2014 grünes Licht sowie der Flughafen München GmbH das Baurecht. Der Münchner Verwaltungsgerichthof hatte den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Bauung einer dritten Start- und Landebahn bereits verteidigt.
Auch nach dem jüngsten Urteil wollen die Gegner der dritten Startbahn am Flughafen München jedoch nicht aufgeben und sprechen bereits von einem „Plan B“. Mit dem Bau kann ebenfalls noch nicht begonnen werden, da sich die Münchner Stadtverwaltung dem Entscheid der Münchner Bürger gegen die dritte Startbahn verpflichtet sieht.
Schon seit 2007 liegen die Pläne für eine dritte Startbahn am Flughafen München auf dem Tisch. Nach einem Bürgerentscheid im Juni 2012 gegen die dritte Startbahn ging das Projekt vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, 2015 vor das Bundesverwaltungsgericht.
Der Flughafenverband ADV sowie der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Auch die Lufthansa ist optimistisch: „Damit ist die letzte juristische Hürde für dieses wichtige Infrastrukturprojekt genommen. Wir sind zuversichtlich, dass die Politik nun einen geeigneten Weg zur Realisierung der dritten Bahn findet“, so Thomas Klühr, Mitglied des Lufthansa Passagevorstands Finanzen & Hub München. Durch den Bau der dritten Startbahn am Flughafen München wären nachhaltige Wachstumsperspektiven und eine verbesserte internationale Anbindung gesichert.
So sieht das auch die bayerische Staatsregierung, die das Projekt nun schnellstmöglich vorantreiben möchte und nach einer finalen Entscheidung strebt – möglicherweise durch einen neuen Bürgerentscheid.