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Airberlin und Etihad: Großteil der Codeshare-Flüge nun doch genehmigt

Maschine mit Bemalung von Airberlin und Etihad
Grünes Licht im Berufungsverfahren: Airberlin und Etihad dürfen ihre Codeshare-Flüge nun doch durchführen. Foto: Airberlin

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab am Freitag die Genehmigung von 26 der 31 strittigen Codeshare-Flüge von Airberlin und Etihad Airways bekannt

Für 31 Flüge aus dem laufenden Flugplan sollte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig das Codeshare-Verfahren von Airberlin und Etihad Airways zum 16. Januar 2016 gestrichen werden. Als Grundlage gab das Gericht die fehlende Betriebsgenehmigung an; die Airlines gingen unmittelbar in Berufung. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschied daraufhin am 15. Januar 2016, dass 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016 vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden müssen. Etihad Airways äußert sich zuversichtlich, dass das Codeshare-Verfahren mit Airberlin auch im Sommerflugplan fortgesetzt werden kann. Insgesamt darf Etihad Airways mit Airberlin 76 von 81 geplanten Codeshare-Flügen im laufenden Flugplan ausführen.

Airberlin-Chef Stefan Pichler bezeichnet das Urteil als „Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr“. James Hogan, Chief Executive Officer und Präsident von Etihad Airways, bekräftigt außerdem: „Wir stehen weiterhin stark zu unserem strategischen Partner Airberlin und werden unsere Anstrengungen verdoppeln, um eine starke und wettbewerbsfähige Alternative zur dominierenden deutschen Fluggesellschaft Lufthansa zu bieten.“ Verbraucher in Deutschland fordert er dazu auf, Airberlin und seine 8.000 Mitarbeiter zu unterstützen, das Unternehmen sei durch Anschuldigungen in der Vergangenheit „stark beschädigt“ worden.

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