Von der Empfehlung zur Pflicht: Auf Flügen von Lufthansa, Eurowings sowie Lufthansa Cityline ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes künftig obligatorisch.
Lufthansa ändert zum 8. Juni ihre ABB und macht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbindlich. Der betreffende Absatz lautet wie folgt:
„Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist.“
Vorübergehend abgelegt werden darf die Schutzmaske zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie „für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten“.
Die neue Maskenpflicht gilt aktuell für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline.
Ob auch die anderen Airlines der Lufthansa Group ihre ABBs entsprechend anpassen, wird derzeit noch geprüft.