Die Lufthansa hat einen Prozess um ihr Bonusmeilensystem gewonnen. Das Oberlandesgericht Köln wies am Dienstag die Klage eines Vielfliegers ab, dessen Meilenkonto abgewertet worden war. Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof zu (Aktenzeichen: OLG Köln 15 U 45/12).
Bereits im vergangenen November hatte das Oberlandesgericht Köln signalisiert, dass es in dem Prozess um abgewertete Bonusmeilen der Berufung der Lufthansa stattgeben werde. Am Dienstag machte das Gericht Ernst und hob damit das Urteil der Vorinstanz auf, die dem klagenden Vielflieger Tobias Eggendorfer aus Hamburg Recht gegeben hatte.
Eggendorfer hatte gegen veränderte Prämienbedingungen beim LH-Vielflieger-Programm Miles & More im Frühjahr 2011 geklagt. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Passagiere der Kranich-Airline durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für Interkontinentalflüge in der Business und First Class eintauschen als zuvor. Für den klagenden Eggendorfer, der Ende 2010 etwa 900.000 Bonusmeilen gesammelt hatte, stellte dies eine ungerechtfertigte Abwertung seiner erflogenen Meilen darf, auch weil die neuen Regeln nur mit einem Vorlauf von vier Wochen kommuniziert worden waren.
Das Oberlandesgericht der Domstadt wollte dieser Auffassung nicht folgen. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Änderung seien deren Auswirkungen für einen „durchschnittlichen“ Teilnehmer des „Miles & More“-Programms, der lediglich über maximal 12.000 Bonusmeilen verfüge – nicht die Auswirkungen auf einen Vielflieger wie Eggendorfer.
Trotzdem dürfte der Rechtsstreit mit dieser Entscheidung des OLG Köln kaum beendet sein: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Und Kläger Eggendorfer hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung im November erklärt, er werde im Falle einer Niederlage von dieser Möglichkeit wohl Gebrauch machen.
Quelle: airliners.de