Im vergangenen Jahr mussten Flugpassagiere viel Geduld aufbringen: Genau 28.539 Flüge fielen aus oder landeten viel zu spät. Manchmal wurden aus einigen Stunden Verspätung sogar mehrere Tage. Das waren die fünf schlimmsten Fälle:
Die heftigste Verspätung 2017 mussten Karibikurlauber in der Dominikanischen Republik ertragen. Der ursprünglich für den 21. September geplante Abflug des Condor-Fliegers DE 2235 wurde wegen des Hurrikans „Maria“ über 51 Stunden und 30 Minuten verschoben.
Fast genauso lange warteten im September rund 160 Passagiere des Condor-Flugs DE 1539 von Palma de Mallorca nach Köln auf den Rückflug nach Deutschland. Grund für die heftige Verzögerung waren laut Condor technische Probleme. Nach 50 Stunden und 44 Minuten waren die Urlauber dann an Bord einer Ersatzmaschine endlich in Deutschland gelandet. Immerhin wurden die Fluggäste – unter anderem zwei Kleinkinder – auf Mallorca in Hotels untegebracht.
Starke Nerven und viel Sitzfleisch benötigten auch die Reisenden auf Condor-Flug DE 2199 vom kubanischen Varadero nach Frankfurt am Main. Der für den 15. Dezember geplante Flug hob wegen technischer Probleme erst rund zwei Tage später ab. Bei Verspätungen oder Ausfällen wegen technischer Defekte haben Passagiere übrigens Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Langstreckenflug muss die Airline 600 Euro zahlen.
Auch der vierte Platz im Ranking der schlimmsten Verspätungen geht an den deutschen Ferienflieger Condor. Flug DE 2234 von Frankfurt in die Dominikanische Republik wartete exakt 48 Stunden auf den Abflug. Geplanter Start war am 20. September um 21:50 Uhr. Tatsächlich in Richtung Karibik ging es dann am Abend des 22. September.
45 Stunden und 45 Minuten Verspätung hatte der Eurowings-Flug 4U 5259 von Gran Canaria nach Berlin-Tegel. Das bedeutet Platz fünf in der Liste der schlimmsten Verspätungen 2017.
Bei einer Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung: Bei Kurzstrecken 250 Euro, bei Mittelstrecken 400 Euro und bei Langstreckenflügen 600 Euro. Die Airline muss für die Verzögerung verantwortlich sein. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel Unwetter oder einem Vulkanausbruch, gibt es keinen Entschädigungsanspruch.
(Quell: Fluggastrechteportal EUclaim)