Die Mitglieder des Bundestags erhalten keinen kostenfreien Senator-Status bei der Lufthansa mehr. Das gilt bereits seit März; Vertreter der Airline und das Bundestagspräsidium haben es aber erst jetzt gemeinsam im Intranet des Bundestags verkündet.
„Das Angebot der kostenlosen Vielfliegerkarten für Abgeordnete des Deutschen Bundestages wird nicht fortgeführt“, teilte eine Lufthansa-Sprecherin mit. Hintergrund der bereits seit einigen Monaten schwelenden Angelegenheit ist offenbar, dass die Lufthansa für den Sonderstatus der MdBs neuerdings einen Preis aufgerufen hat. Der Ältestenrat des Bundestages hat nun aber entschieden, den Bundestagsabgeordneten die Senatorkarte der Lufthansa nicht zu finanzieren.
Die Lufthansa hatte in der Vergangenheit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages auf Antrag Senatorkarten kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Karten aus der vergangenen Wahlperiode liefen allerdings Ende Februar 2022 ab. Abgeordnete, die bereits aus der vergangenen Wahlperiode eine Senator Card besitzen, können bis zum Februar 2024 die Karte weiter benutzen – wenn sie auch selbst die Kosten übernehmen. Die Lufthansa verlangt dafür 170 Euro pro Monat.
Wer unter den Abgeordneten das nciht bezahlen will oder beispielsweise als neuer Abgeordneter keine altrechte hat, der muss wie auch alle anderen Lufthansakunden und -kundinnen, mühsam Statusmeilen über das Loyalitätsprogramm Miles&More sammeln. Normalerweise sind 100.000 Statusmeilen innerhalb eines Kalenderjahres zu sammeln, um den Senator-Status zu erreichen. Aktuell gibt es allerdings einige Sonderaktionen, die das Sammeln vereinfachen.
Die Vorteile eines Lufthansa Senator Status sind zahlreich. Zu den wichtigsten gehören die Nutzung des First-Class-Check-Ins, zusätzliches Freigebäck, Buchungsgarantie und Wartelistenpriorität sowie eine bevorzugte Gepäckbehandlung, außerdem ein freier Nebenplatz (nach Verfügbarkeit) in der Economy Class und der Zugang zu den Senator-Lounges. Ebenfalls enthalten ist eine kostenfreie Miles and More-Kreditkarte.
Mit dem Fahrrad fahren müssen die Bundestagsabgeordneten aber auch weiterhin nicht unbedingt. Erhalten bleibt zum Beispiel ihr Anrecht auf den Fahrdienst des Bundestags und die kostenfreie Bahncard 100.
(hwr)