Mit ihren Lounges versucht die DB, Topkunden wie bei den Airlines das Warten angenehmer zu gestalten. Doch ab 1. März schränkt sie die Zugangsberechtigungen deutlich ein.
Wenn es um Treuprogramme und Privilegien geht, folgt die Bahn gerne dem Vorbild der Airlines. So wurde Mitte der 90er Jahre die erste DB Lounge am Frankfurter Hauptbahnhof eingerichtet. Das bedeutete Zeitungen, freies WLAN, Arbeitsplätze, viele Steckdosen und dazu freie Kalt- und Heißgetränke für Stamm und Statuskunden.
Inzwischen gibt es bundesweit 15 solcher besseren Warteräume. Und wie bei den Airlines an ihren Drehkreuzen hat die DB an den Großbahnhöfen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München bei den Lounges für die allerbesten Vielfahrer nochmal extra Premiumzonen eingerichtet. Der größte Unterschied zur einfachen DB Lounge: Hier gibt es auch noch kostenfreie Snack und kleine Gerichte.
Doch ab 1. März grenzt die Bahn den Kreis der Zugangsberechtigten zu ihren Lounges auf zweierlei Weise erheblich ein. Wie die DB auf ihrem Portal verkündet
♦ benötigen Bahnbonus-Statuskunden ab diesem Zeitpunkt ein gültiges Fernverkehrsticket. Bis 28. Februar gilt noch die bestehende Regelung, bei der Statuskunden die Warteräume auch OHNE Ticket nutzen dürfen.
♦ ebenfalls nur noch bis Ende Februar dürfen Bahnbonus-Statuskunden mit oder ohne Fahrschein jeweils eine Begleitperson in den jeweils zugangsberechtigten Bereich – also auch Premium Lounge – mitnehmen. Ab 1.3. darf die zweite Person nicht mehr in den Premiumbereich.
Vielfliegern dürften diese neuen Einschränkungen bereits bekannt sein. Sie gelten nämlich bereits bei Lufthansa-Express-Rail – und Swiss-Air Rail-Tickets.
(thy)
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