Mit ihren Lounges versucht die DB, Topkunden wie bei den Airlines das Warten angenehmer zu gestalten. Doch seit März 2023 hat sie die Zugangsberechtigungen deutlich eingeschränkt.
Wenn es um Treuprogramme und Privilegien geht, folgt die Bahn gerne dem Vorbild der Airlines. So wurde Mitte der 1990er Jahre die erste DB Lounge am Frankfurter Hauptbahnhof eingerichtet. Das bedeutete Zeitungen, freies WLAN, Arbeitsplätze, viele Steckdosen und dazu freie Kalt- und Heißgetränke für Stamm und Statuskunden.
Inzwischen gibt es bundesweit 15 solcher besserer Warteräume. Und wie bei den Airlines an ihren Drehkreuzen hat die DB an den Großbahnhöfen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München bei den Lounges für die allerbesten Vielfahrer – die Platin-Kunden – nochmal extra Premiumzonen eingerichtet. Der größte Unterschied zur einfachen DB Lounge: Hier gibt es auch noch kostenfreie Snack und kleine Gerichte.
Doch seit März 2023 hat die Bahn den Kreis der Zugangsberechtigten zu ihren Lounges auf mehrerlei Weise erheblich eingeschränkt., wie die DB auf ihrem Portal verkündete.
In den DB Lounges haben nur noch Bahnreisende mit Flexpreis-Fernverkehrsticket 1. Klasse Zutritt, eine Begleitung ist nicht mehr erlaubt, Sparpreise sind ausgeschlossen. Besitzer einer Bahncard 100 1. oder 2. Klasse (mit Bahnbonus-Logo nur bis Ende 2023) brauchen weiter kein Ticket und dürfen weiter jeweils eine Begleitperson mitbringen.
Ticketpflicht: Bahnbonus-Statuskunden benötigen jetzt also ein gültiges Fernverkehrsticket oder eine Bahncard 100 zweiter Klasse (bis Ende 2023). Bis Februar 2023 galt noch die Regelung, bei der Statuskunden die Warteräume auch OHNE Ticket nutzen durften. Fahrgästee mit Silber-Status haben per „Tagespass“ achtmal pro Jahr Zutritt. Wer als Statuskunde in einem Interregio- oder Nahverkehrszug unterwegs ist, darf auch nicht mehr in die DB-Lounge.
Begleitperson: Seit März 2023 dürfen Bahnbonus-Statuskunden mit Fahrschein keine Begleitperson mehr in die Lounge mehr mitnehmen. Die Lounges offen stehen weiter Bahnbonus-Statuskunden mit einem gültigen Fernverkehrsfahrschein oder einer Bahn-Card 100 2. Klasse.
Zu den Premiumzonen der DB Lounges haben nur noch Beseitzer eines gültigen Erster-Klasse-Fernverkehrstickets zum Flexpreis sowie Platinkunden mit einem Fernverkehrsticket 1. oder 2. Klasse (Flexpreis wird hier nicht verlangt) und Besitzer einer BahnCard 100 1. Klasse Zutritt.
Vielfliegern dürften diese neuen Einschränkungen bereits bekannt sein. Sie gelten nämlich bereits bei Lufthansa-Express-Rail – und Swiss-Air Rail-Tickets.
(thy/hwr)
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