Airbnb statt Hotel, DriveNow statt Dienstwagen, Uber statt Taxi: Immer mehr Geschäftsreisende begeistern sich fürs Teilen. Die aktuelle Print-Ausgabe des BUSINESS TRAVELLER beleuchtet die boomende Sharing Economy in ihrem Titelthema. Aber Sharing-Dienste bergen auch Risiken: Travel Manager warnen vor gefährlichen Sicherheitslücken und fehlenden Qualitätsstandards. Lesen Sie hier, was BT-Chefredakteurin Sabine Galas dazu recherchiert hat:
Auch wenn die Sharing-Economy weltweit boomt – deutsche Unternehmen stehen dem Trend zum Teilen kritisch gegenüber. Nur ein Drittel erlaubt Mitarbeitern die Nutzung von Anbietern wie Airbnb oder Uber. Auch die Reisenden selbst üben sich in Zurückhaltung. „Nur“ 55 Prozent wünschen sich, Sharing-Angebote intensiv nutzen zu können. Weltweit sind es 66 Prozent der Business Traveller. Quelle
Das mag am ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis der Deutschen liegen. Reisende sind nachgewiesenermaßen vorsichtiger, Unternehmen verfolgen striktere und streng zentralisierte Reiserichtlinien. Vielleicht liegt es auch an der deutschen Gründlichkeit, mit der Themen erst mal analysiert werden. Im Fall der Sharing-Economy hat Gründlichkeit durchaus ihre Berechtigung. schließlich gibt es viele ungeklärte Fragen.
Fans von Sharing-Unterkünften sind sich einig: Zimmer oder Wohnungen von Privatanbietern sind individueller, oft in besonders attraktiven Lagen zu finden, der Wohlfühlfaktor ist signifikant höher als in klassischen Hotelzimmern. Auch der Preis ist oft günstiger, selbst wenn sich idR keine Vorsteuer abziehen lässt. Mit der Eröffnung eigener Business-Bereiche haben Anbieter wie Airbnb den Weg geebnet für die unkomplizierte Buchung, Verwaltung und Abrechnung von Geschäftsreisen – Buchungsprozesse werden nachvollziehbar, ebenso wie Reiserouten und Aufenthaltsorte der Mitarbeiter – ein wichtiger Punkt im Krisenfall.
Travel Manager halten gerne dagegen – ihre Bedenken betreffen vor allem die Sicherheit: Während Hotels strenge Hygiene- und Sicherheitsstandards erfüllen müssen, gibt es für private Unterkünfte keine solchen Vorschriften. Brandschutz, Fluchtpläne und -wege, Feuerlöscher – auch wenn einige Sharing-Portale mittlerweile Qualitätskriterien für die angebotenen Objekte eingeführt haben, Garantien für den Reisenden gibt es nicht. In Notfällen hilft das Hotel selbstverständlich, in der Privatunterkunft kann der Gast nur hoffen, dass der Anbieter erreichbar ist und weiterhilft.
Vor allem in Ländern mit kritischer Sicherheitslage ist die Buchung privater Unterkünfte ein Risiko. International SOS rät Unternehmen und Reisenden deshalb, in Krisenregionen auf bewährte Unterkunftsformen zurückzugreifen. Die müssen entsprechende Sicherheitsstandards garantieren, empfiehlt der weltweit führender Dienstleister für medizinische Betreuung und Sicherheit.
Trotzdem: Von schlechten Erfahrungen mit Sharing-Unterkünften wurde bis dato wenig berichtet. Beurteilungssysteme machen Vermieter wachsam und motivieren Vermittler dazu, die Qualität der angebotenen Leistungen zu überprüfen.
Ähnliches gilt auch für Mobilitäts-Anbieter. Einheitliche Standards sucht man auch vergebens, rechtliche Rahmenbedingungen variieren von Land zu Land. In Deutschland tritt im Schadensfall die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein, auch Fahrgemeinschaften sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Allerdings sind die Leistungspakete der Versicherer sehr unterschiedlich – bei bleibenden Personenschäden kann unter Umständen eine Unterdeckung drohen. Darauf weist der Deutsche Geschäftsreise Verband VDR in einem White Paper zur Sharing-Economy hin.
Auch unterliegen Fahrer und Fahrzeuge von Ridesharing-Angeboten weniger Kontrollen als Taxifahrer. Wer gewerblich Personen befördert, benötigt einen Personenbeförderungsschein und muss sein Fahrzeug jährlich dem TÜV vorführen. Für Privatpersonen, die gegen Fahrtkostenbeteiligung Gäste in ihrem Wagen mitnehmen, gelten diese Vorschriften nicht. Weder ihr Gesundheits- noch ihr Allgemeinzustand werden überprüft (Quelle: VDR).
Im Ausland ist die Lage meist noch unklarer. Versicherung, Qualität der Fahrzeuge, Zuverlässigkeit der Fahrer, Kosten und Bezahlung sind Punkte, die vorab geklärt sein sollten. Bewährt hat sich dabei, auf international agierende Sharing-Anbieter zurückzugreifen, die um die Reputation ihrer Marke bemüht sind und Fahrer wie Fahrzeuge regelmäßigen Kontrollen unterziehen.
Wer sich auf Sharing-Portalen registriert, der gibt eine Menge Daten preis. DAs gilt auch für auf eigens für Geschäftsreisen geschaffene Seiten. Weil Daten der Reisenden immer auch Unternehmensdaten sind, sollte man vor der Registrierung genau hinschauen, wie der jeweilige Anbieter mit dem Thema umgeht. Ist er im Ausland ansässig, muss mit deutlich niedrigeren Datenschutzstandards als in Deutschland gerechnet werden. Firmen, die mit Sharing-Dienstleistern zusammenarbeiten, tun daher gut daran, feste Verträge zum Thema auszuhandeln und Portalen die Nutzung der erhobenen Daten für andere Zwecke als für Buchung und Bezahlung zu untersagen.
Schwierig gestaltet sich auch die Nutzung von Internetverbindungen in Unterkünften der Sharing-Economy: Sichere Leitungen in Privatwohnungen dürften selten sein. Netzwerke in Hotels sind überwiegend besser geschützt. Eine Garantie gegen Datenklau gibt es dort freilich auch nicht, ebenso wenig wie auf Flughäfen, Bahnhöfen oder öffentlichen Hotspots. Wer auf Nummer sicher gehen will, der darf streng genommen gar nicht verreisen.
Autorin: Sabine Galas