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Nie mehr verwechseln: Null und O in der Reisepass-Nummer

Es ist nur ein winziger Unterschied. Und trotzdem kann er dazu führen, dass einem die Einreise verweigert wird.

Esta-Antrag, eVisum, Ticketbuchung, Online-Check-in: Immer wieder braucht man die Passnummer. Aber ist das Zeichen nun der Buchstabe O oder die Ziffer Null? Wer diesen Artikel gelesen hat, wird es nicht mehr verwechseln. Und wer einen neuen Pass hat, erst recht nicht.

Martina Falter war sich so sicher. Beim Esta-Antrag zur Einreise in die USA hatte sie das Zeichen in ihrem Reisepass extra noch mal gecheckt. Eindeutig: Es war ein “O” – rund, ohne Punkt oder Strich in der Mitte. Fast zu spät stellte sich dann aber heraus, dass es doch die Ziffer 0 gewesen war. Um ein Haar hätte sie deshalb nicht das Flugzeug in die USA besteigen dürfen.

Es ist einer der häufigsten Fehler, die Reisende machen, wenn sie ein Visum ausfüllen, sich online für einen Langstreckenflug registrieren oder eines der immer häufiger anzutreffenden elektronischen Einreisegenehmigungssysteme wie ESTA (USA), ETA (Kanada), eVisitor (Australien) oder K-ETA (Korea) nutzen: Sie übertragen die Nummern beziehungsweise Buchstaben im Reisepass falsch.

Das Hauptproblem daran: Das Online-Formular akzeptiert die falsche Passnummer meist noch ohne Murren. Erst an der Grenze oder am Abflugschalter fällt der Fehler auf – dann nämlich, wenn das Buchungssystem feststellt, dass die Angaben im Pass und Visum unterschiedlich sind. Im günstigsten Fall gelingt es dem Bodenpersonal noch, die Angaben zu ändern.

Verwechseltes Zeichen heißt ungültiges Visum heißt kein Flug

Dazu sind die Mitarbeiter von Airline und Airport aber nicht verpflichtet. Sie können auch einfach die Einreise oder bereits das Einsteigen ins Flugzeug verweigern. Denn z.B. Richtung USA sind die Fluggesellschaften bei hohen Strafen verpflichtet, nur Passagiere mit Visum oder gültiger ESTA mitzunehmen. Und wo sich Reisepass- und ESTA unterscheiden, ist die ESTA-Genehmigung eben nicht mehr gültig – auch wenn alle anderen Angaben sowie die Fotos übereinstimmen.

Manchmal werden falsch geschriebene Passnummern auch am Airport nicht gleich erkannt. Die Verwechslung fiel im Fall von Martina Falter auch den beiden Airline-Mitarbeiterinnen beim Check-in nicht auf, sondern erst, als die Maschine zum Boarding aufgerufen wurde. Erst dort erfuhr Passagierin Falter, dass sie ohne gültige Einreisegenehmigung nicht ins Flugzeug kommt.

Mit viel Glück half ihr ein anderer Passagier, klappte sein Laptop aus und ermöglichte Martina Falter, sich online auf den letzten Drücker eine neue Genehmigung ausstellen zu lassen. Und tatsächlich war die dann auch sofort im Flughafensystem sichtbar. Glück im Unglück.

Der Reisepass würde die Passnummer PNMMR schreiben

Wie hätte sich das Problem verhindern lassen? Wie das Bundesinnenministerium erklärt, funktioniert die Erkennung der Zeichen ganz einfach – wenn man es weiß: “Zur Vermeidung sinntragender Wörter und zur Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet.” Auf reisepassisch heißt es also PNMMR statt Passnummer. Und alles was Buchstabe oder Ziffer sein könnte, ist im Zweifelsfall die Ziffer.

Das B wird übrigens nicht verwendet, damit man es nicht mit einer 8 verwechselt. D und Q könnten wie das O mit der Null verwechselt werden. Das S wird nicht verwendet, um Alt- und Neonazis nicht die Freude zu bereiten, mit einem SS-Dokument in der Gegend herumzulaufen.

Bei Pässen die nach dem November 2023 ausgestellt sind, wird die Sache sogar noch ein bisschen einfacher: Man kann weiter die Passnummer falsch abtippen. Aber eine Null mit dem Buchstaben O verwechseln lässt sich nicht mehr; denn seitdem wird außer dem O auch die Null nicht mehr neu ausgegeben.

Oder wie es das Bundesinnenministerium formuliert: “Die neue Seriennummer in deutschen Reisepässen setzt sich nunmehr aus den Ziffern 1 bis 9 und Buchstaben des lateinischen Alfabets zusammen. Insgesamt werden 26 Zeichen verwendet (Buchstaben und Ziffern).“

Weitere beliebte Verwechslungsmöglichkeiten:

Damit ist bei neuen Pässen eine Verwechslungsgefahr beseitigt. Es gibt allerdings noch diverse andere Möglichkeiten, sich bei der elektronischen Einreisegenehmigung selbst ein Bein zu stellen. Die häufigsten:

Ähnlich gravierende Folgen wie Nummernfehleer haben Tippfehler im Namen: Gefährlich sind vor allem Umlaute. Die Namen und anderen Daten sollten genauso angegeben werden, wie sie im unteren, maschinenlesbaren Teil des Passes stehen. Aus „ä“ wird „ae“, aus „ß“ wird „ss“.

Problematisch sind zudem Namensänderungen. Wer wegen Heirat, Scheidung oder aus anderen Gründen seinen Namen gegenüber dem im Pass stehenden geändert hat, der sollte unbedingt einen neuen Pass beantragen und dann auch gleich einen neuen ESTA-Antrag stellen.

Unproblematisch sind dagegen in der Regel fehlende zweite oder dritte Vornamen. Das ESTA-Formular gibt sogar ausdrücklich als Ausfüllhinweis an: „4) Mittelname .. Ihr zweiter Vorname ist für den ESTA-Antrag nicht erforderlich.“ Dabei gilt in den USA und Kanada ein Mittelname (Name der Mutter), wie er in Südeuropa typisch ist, einfachheitshalber auch als zweiter Vorname.

In der Regel folgenlos bleiben überzählige oder fehlende Bindestriche. Das hat einen einfachen Grund: Die internationalen Buchungs- und Genehmigungssysteme unterstützen nur die Buchstaben A-Z. Bindestriche können wie die Umlaute (Ä Ö Ü ß) nicht dargestellt werden. Aus Klaus-Dieter wird also im Meldesystem sowieso Klausdieter, aus Müller-Lüdenscheidt Muellerluedenscheidt.

Immer wieder verwechselt wird dagegen die Pass- und die Personalausweisnummer. Die beiden sind nämlich nicht identisch. Die Personalausweisnummer steht in der rechten oberen Ecke des deutschen Personalausweises und besteht aus neun Ziffern und Buchstaben. Die ersten vier Stellen beziehen sich dabei auf die Behördenkennzahl. Die nachfolgend zufällig vergebenen Zeichen ergeben die Seriennummer. Normale Personalausweise beginnen mit den Buchstaben L, M, N, P, R, T, V, W, X oder Y. Zum Vergleich: Die Ausweisnummer von Reisepässen startet bei deutschen Staatsbürgern mit den Buchstaben C bis K.

In manchen Formularen wird dann auch noch nach der nationalen Identitätsnummer gefragt. Die gibt es in Deutschland eigentlich nicht. Es wird stattdessen empfohlen, die Personalausweisnummer (engl. Identity Card Number) einzugeben. Oder noch einfacher: UNKNOWN.

(hwr)



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