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Entschädigung bei Verspätung: Europäischer Gerichtshof entscheidet für Fluggäste

EuGH-Urteil: Vogelschlag ist ein außergewöhnlicher Umstand. Foto: iStock
EuGH-Urteil: Vogelschlag ist ein außergewöhnlicher Umstand. Foto: iStock

Auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen müssen Airlines ihren Fluggästen Entschädigung zahlen, das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute urteilte, müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren im Falle von Verspätungen, die durch unerwartete technische Problem entstanden sind, Entschädigungen zahlen. Nach EU-Fluggastrechteverordnung fallen je nach Entfernung Entschädigungszahlungen von 250 Euro bis 600 Euro an.

Dem EuGH-Urteil zugrunde lag der Fall der Niederländerin Corina van der Lans, deren KLM-Flug von Quito nach Amsterdam mit einer Verspätung von 29 Stunden landete. Die Airline gab an, dass Defekte an der Kraftstoffpumpe sowie der hydromechanischen Einheit ursächlich für die Verzögerung waren. Die Passagierin erhob Anklage und das EuGH entschied, dass es an den Fluggesellschaften sei, die Maschinen ausreichend zu warten und damit technische Probleme zu vermeiden – unabhängig davon, ob diese kalkulierbar sind oder nicht.

Zahlen müssten Airlines nur dann nicht, wenn die technischen Probleme auf tatsächlich „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind. Dazu zählen laut EuGH durch „Sabotageakte oder terroristische Handlungen verursachte Schäden an den Flugzeugen“ sowie nachweislich „versteckte Fabrikationsfehler“.

(Quelle: curia.europa.eu)

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