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Auf Empfang: Bundeskabinett verabschiedet WLAN-Gesetz

Smartphone mit WLAN-Icon und Kaffeetasse
Hotspot statt Kaffeesatz: Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen sollen von der Störerhaftung befreit werden. Foto: iStock

Das Bundeskabinett will den Zugang zu WLAN an öffentlichen Plätzen wie Cafés, Flughäfen oder Hotels weiter ausbauen und stellt die Weichen für eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG)

„Wir haben heute eine Reihe wichtiger Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Deutschland und Europa fit für die digitale Zukunft zu machen“, resümiert Bundesminister Sigmar Gabriel die heutige Kabinettsitzung zum Thema öffentliche WLAN-Hotspots. Es sei heutzutage ein Grundbedürfnis, überall und jederzeit im Internet zu surfen. Deshalb möchte das Bundeskabinett einen „sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN“ schaffen.

Verabschiedet wurde dafür ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des TMG, der WLAN-Betreibern mehr Rechtssicherheit verschaffen soll. „Jetzt können Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen“, so Gabriel. Durch das neue WLAN-Gesetz sollen Hotspot-Betreiber nicht für das Verhalten von Dritten haften (Störerhaftung), sofern sie denn ihre Netze „angemessen gegen unberechtigten Zugang“ sichern sowie die Zusicherung des WLAN-Nutzers, sich rechtskonform zu verhalten, einholen.

Der heute verabschiedete zweite Entwurf des WLAN-Gesetzes ist eine überarbeitete Fassung eines ersten Vorschlags, der bereits im März dieses Jahres veröffentlicht wurde. Digital-Verbände kritisierten diesen ersten Entwurf seinerzeit massiv, vor allem weil er private Hotspot-Anbieter nicht berücksichtigte. Nach der erfolgreichen Nachbesserung steht für Bundesminister Gabriel fest: „Nun gilt es, bei der Umsetzung der Digitalen Agenda noch mehr Fahrt aufzunehmen.“ Der neue Entwurf für das WLAN-Gesetz muss jetzt noch vor dem Bundestag bestehen.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, www.bmwi.de)

Noch längst kein Standard: WLAN im Flugzeug
An diesen Airports ist WLAN kostenlos



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