Neue Urteile zu Flugreisen
EuGH-Urteil: Vogelschlag ist ein außergewöhnlicher Umstand. Foto: iStock
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei neue Urteile zu Flugreisen gefällt. Im ersten Fall kommt es zu dem Schluss, dass Vogelschlag ein „außergewöhnlicher Umstand“ ist. Reisende, deren Flug deshalb mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Kommen zum Vogelschlag aber noch weitere Gründe für die Verspätung dazu, wie etwa ein technisches Problem am Flugzeug, müssen die jeweiligen Zeiten bei der Berechnung der gesamten Verspätung gesondert bewertet werden.
Das zweite Urteil lautet, dass auch in den internationalen Transitzonen der EU-Flughäfen die Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr besteht. Das Argument der Durchreise zählt nicht. Konkret ging es um einen Passagier, der mit rund 1,5 Millionen Euro in bar von Benin über Paris nach Beirut geflogen war.
(sf)
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