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Alles Wichtige zum neuen deutschen Reisepass

Ab 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben.
Ab 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben.

Die Deutschen bekommen zum 1. März 2017 einen neuen Reisepass. Was ändert sich, was ist zu beachten? Und wie lange dauert es, bis man den neuen bekommt? Wir geben Antwort auf die wichtigsten Fragen.

 

Was ist neu?

  • Das Format: Der Pass ist etwas kleiner geworden.
  • Das Softcover: Der bisherige Hardcover-Passumschlag (das Ministerium spricht von Passdecke) wurde durch einen flexiblen Umschlag ersetzt.
  • Das Papier: Das Sicheheitspapier für die Innenseiten hat jetzt Sicherheitsfäden und Halbton-Wasserzeichen.
  • Die Passkarte: Neu ist auch die eigentliche Passkarte. Sie besteht jetzt aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden. Dasselbe Sicherheitskonzept hat bereits der deutsche Personalausweis.
  • Das Sichtfenster. Auf der rechten Seite der Passkarte befindet sich nun ein kleines Fenster. Die Linsenstruktur in dem Fenster enthält personalisierte Informationen des Passinhabers.
  • Der Sicherheitsfaden: Die Titelseite der Polykarbonatkarte enthält zusätzlich einen neuen, für jeden Reisepass individuell personalisierten Sicherheitsfaden, der mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers beschriftet ist.
  • Das UV-Bild: Unter UV-Licht ist auf den Mittelseiten des neuen Reisepasses das Brandenburger Tor zu sehen.
  • Die Darstellung des Geburtsnamens. An Stelle der bisherigen Schreibweise mit der Abkürzung „GEB.“ wird der Geburtsname in ein neues, separates Datenfeld eingetragen: “Geburtsname / Name at birth / Nom de naissance”. Damit folgt der neue Reisepass einem Urteil des  Europäischen Gerichtshofs von 2014.

Speichert der neue Pass mehr Daten des Inhabers?

  • Nein. Die im Chip gespeicherten Personendaten haben sich nicht geändert. Es sind weiterhin diese: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit. An biometrischen Daten sind Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert. Zum Dokument sind außerdem aufgezeichnet: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum.  Ausländische Behörden haben aktuell Zugriff auf die auf dem Chip gespeicherten Textdaten und auf das biometrische Passbild. Der Zugriff auf die biometrischen Fingerabdrücke ist bislang den deutschen Behörden vorbehalten, soll in Kürze jedoch auch anderen EU-Staaten geöffnet werden.
  • Der Chip kann auch weiterhin nur aus der Nähe, mit maximal 10 Zentimetern Abstand, ausgelesen werden. Deshalb ist es laut Bundesinnenministerium auch nicht möglich, die Daten im Chip ohne Wissen des Passinhabers auszulesen.

Was kostet der neue Pass?

  • Er wird ab 1. März 2017 um 1 Euro teurer und kostet dann 60 Euro. Junge Luete, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen weiter 37,50 Euro.
  • Für Personen, die viel reisen, wird weiter der Reisepass mit 48 statt 32 Seiten angeboten. Er kostet 22 Euro mehr, also 82 bzw. 59,50 Euro

Wie lange gelten die alten Pässe noch?

  • Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Erst wenn das jeweilige, auf der Passkarte angegebene Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, bekommt man den neuen.
  • Achtung: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.

Wie lange dauert es, den neuen Pass zu bekommen?

  • In der Regel zwei bis drei Wochen. Wer es eilig hat, der kann für 32 Euro Zuschlag in seinem Bürgeramt einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Geht der Antrag bis 12:00 Uhr beim Passproduzenten ein, dann liegt der Reisepass in der Regel am darauf folgenden dritten Werktag (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor.

Und wenn ich sofort einen neuen Reisepass brauche?

  • Z.B. nach Diebstahl oder wenn der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig fertig wurde, kann man einen vorläufigen Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt bekommen. Für den Nachweis der Dringlichkeit verlangen die ausstellenden Behörden einen Nachweis, z.B. ein Flugticket.
  • Der vorläufige Reisepasses gilt maximal ein Jahr und kann nicht verlängert werden. Er kostet 26 Euro.
  • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • Anerkannt wird der vorläufige Reisepass von den meisten Ländern. Wer in die USA einreisen will, benötigt wegen des fehlenden Chips jedoch zusätzlich ein Visum.

(hwr)

Bundesinnenministerium: FAQs zum Thema Reisepass



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