Zum 2. Februar 2020 haben sich die Regeln für EU-Kurzaufenthaltsvisa geändert. Gute Nachrichten: Das Antragsverfahren ist benutzerfreundlicher geworden.
Visa-Anträge für Kurzaufenthalte können von Nicht-EU-Bürgern ab sofort bis zu sechs Monate vor Reiseantritt eingereicht werden. Bisher betrug die Zeitspanne lediglich drei Monate. Bürger aus 105 Nicht-EU-Ländern müssen derzeit ein Visum beantragen, um für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum einzureisen.
Auch die Visagebühren wurden seit 2006 nicht angepasst. Das holt die Behörde nun nach und erhöht den Beitrag auf 80 Euro anstelle der bisherigen 60 Euro. So stünden mehr Mittel zur Verfügung, um „Risiken der irregulären Migration und Bedrohungen der inneren Sicherheit zu begegnen“.
Die Zahl der Anträge für ein Kurzzeitvisum ist in der vergangenen Dekade stark angestiegen (seit 2009 um 57 Prozent).
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