Ab dem 1. Januar 2016 steigen die Luftsicherheitsgebühren. Deutlich teurer wird es unter anderem in Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf. Lediglich drei Airports senken die Gebühr
Jeder Passagier – ausgenommen Kinder bis zwei Jahre – zahlt an deutschen Flughäfen eine Luftsicherheitsgebühr, durch die die Passagier- und Gepäckkontrolle finanziert wird. Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Preise, die das Bundesinnenministerium kürzlich veröffentlicht hat. An den meisten deutschen Flughäfen steigen die Luftsicherheitsgebühren deutlich an.
Am Hamburger Airport steigen die Luftsicherheitsgebühren von 4,30 Euro auf 5,31 Euro. In Frankfurt verteuern sich die Luftsicherheitsgebühren von 8,24 Euro pro Passagier zum neuen Jahr auf 9,10 Euro, in Leipzig/Halle klettern die Kosten von 4,55 Euro auf 5,37 Euro und in Dresden von 5,37 Euro auf 6,55 Euro. Lediglich in Karlsruhe/Baden-Baden, Rostock-Laage und Hannover sinken die Luftsicherheitsgebühren.
Die Höhe der Luftsicherheitsgebühr schwankt laut Bundesinnenministerium je nach Passagieraufkommen sowie dem Standort der Sicherheitskontrollen am Flughafen. Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, der jeweiligen Flughafenbehörde die Anzahl ihrer Passagiere mitzuteilen und stellt die daraufhin ermittelte Luftsicherheitsgebühr teilweise ihren Passagieren in Rechnung. Die Luftsicherheitsgebühr darf sich in Deutschland zwischen zwei und zehn Euro bewegen und wird von den Flughafenbehörden festgesetzt. Zu welchem Teil die Luftsicherheitsgebühr auf die Passagiere umgelegt wird, entscheiden letztlich die Luftfahrtunternehmen.
Die vollständige Tabelle über die Luftsicherheitsgebühren in Deutschland ab dem 1. Januar 2016 auf www.bmi.bund.de