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Nicht jedes Schneegestöber ist höhere Gewalt

Minusgrade und Eis behindern auch den Flugverkehr. Foto: iStock/Chalabala

Diese Rechte haben Passagiere, wenn ihr Flieger wegen Wetterkapriolen verspätet startet oder ganz gestrichen wird

Der Winter ist ja jetzt doch noch gekommen und mit ihm das Verspätungschaos auf den Flughäfen. Besonders ärgerlich: Bei Verspätungen und Flugausfällen wegen widriger Wetterbedingungen haben Passagiere meist keinen Anspruch auf Entschädigungen. Fluggesellschaften berufen sich dann nämlich regelmäßig auf höhere Gewalt.

Doch nicht jedes Schneegestöber ist gleich ein außergewöhnlicher Umstand, erklärt Stefanie Winiarz vom Flugrechteportal Euclaim. Wenn etwa ein Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wird, dann sei ganz klar die Fluggesellschaft für die Verzögerung verantwortlich. Und wenn Maschinen anderer Fluglinien pünktlich starten, dann steigt die Chance für den Passagier auf Entschädigung. Denn darum geht es bei der Frage um höhere Gewalt vor allem: Die EU-Verordnung 261/2004 gesteht Passagieren eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat oder annulliert wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Und Flugrechteportale wie Euclaim, Flightright und Fairplane verhelfen den Passagieren gegen Provision zu diesem Recht.

Bereits ab zwei Stunden Verspätung müssen sich Fluggesellschaften übrigens um die Verpflegung ihrer Kunden kümmern. Ist gar eine Übernachtung nötig, muss die Airline für die Unterbringung der Fluggäste aufkommen. Zudem stehen jedem Reisenden zwei kostenlose Anrufe oder E-Mails zu. Ab fünf Stunden Verspätung können die Reisenden ihren Flug stornieren und den vollen Reisebetrag zurückfordern.

Quelle: www.euclaim.de

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