Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die nach nicht angetretenen Flügen von den Airlines Geld zurückfordern. Fluggesellschaften dürfen in Deutschland keine Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung erheben, so die Richter. Außerdem müssen sie den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Ticketpreis genau auszuweisen.
Anlass war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin. Die Fluggesellschaft erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder gar nicht erst antritt. Außerdem bemängelten die Verbraucherschützer, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge nicht genau aufgeschlüsselt werden.
(sf)