Der spektakuläre Prozess gegen den einst größten deutschen Flugportalbetreiber ist noch nicht zu Ende, aber er hat es bereits deutlich gemacht: Unister war offenbar nicht der einzigen Online-Flugvermittler, der nachträglich billiger werdende Flüge noch schnell umgebucht und den Gewinn selber eingestrichen hat. Allein bei Unister hat die Anklage 87.000 Fälle identifiziert, bei denen „Kunden möglicherweise übervorteilt“ wurden. 7,6 Millionen Euro wanderten zusätzlich in die Taschen von Unister. „Betrug“ nennen das die Staatsanwälte. Sie sind der Auffassung, dass ein Reisender stets informiert und beteiligt werden muss, wenn an seiner Buchung nachtrgäglich etwas verändert wird. Ob sich die Richter dem anschließen, ist noch offen. Die Unister-Anwälte sprechen von „gängiger Praxis in der Branche“ und können keinen Schaden erkennen: Der Urlauber habe seine Tickets zum vereinbarten Preis erhalten. Tatsächlich war Unister wohl keineswegs allein. Runterbuchen ist offenbar eine beliebte Übung bei Flug- und Reiseportalen. Sogar einen Spitznamen dafür gibt es: Es wird „gerubbt“.
(hwr)