Dürfen in Deutschland Privatpersonen mit eigenem Pkw ihre Fahrdienste gegen Bezahlung anbieten – möglicherweise sogar ohne Personenbeförderungsschein? Das ist die Streitfrage, mit der sich die Behörden verschiedener deutscher Großstädte derzeit auseinandersetzen. Der Auslöser: die Einführung der kostenlosen Smartphone-App des amerikanischen Start-ups Uber (www.uber.com). Deren Prinzip: Private Fahrer können ihre Dienste unkompliziert anbieten und über die App direkt gebucht werden. Insbesondere die Taxifahrer fordern nun ein Verbot des App-Dienstes und argumentieren damit, dass die meisten der Fahrer bei Uber keinen Personenbeförderungsscheinen hätten.
Die Fahrdienst Uber ist weltweit bereits in mehr als 150 Städten verfügbar. Die Hamburger Verkehrsbehörde hat nun eine Unterlassungsverfügung gegen Uber verfasst. Diese wurde allerdings durch eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Das Verfahren wird jetzt vor Gericht diskutiert, solange darf Uber in Hamburg weitermachen. Auch in Berlin, Frankfurt und München ist die Rechtmäßigkeit von Uber strittig. Werden Fahrer ohne Personenbeförderungsschein bei ihren Diensten für Uber erwischt, so drohen ihnen in Deutschland nach derzeitigem Recht hohe Bußgelder.