Im weltweiten Vergleich hinkt die Verbreitung von öffentlichen WLAN-Hotspots hierzulande hinterher. Einer der Gründe: die Störerhaftung. Jetzt soll sie aufgehoben werden
Unerlaubtes Streaming, illegale Downloads – bislang wurden die Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen für Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen. Jetzt einigten sich die regierenden Bundestagsfraktionen auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung. Ein entsprechendes Gesetz soll in Kürze beschlossen und bis Herbst umgesetzt werden. Die Bundesregierung folgt damit einer Empfehlung des Europäischen Gerichtshofes, der sich im März dieses Jahres in einem Schlussantrag zu einer entsprechenden Privatklage gegen die Störerhaftung aussprach.
Private wie nebengewerbliche Anbieter, wie beispielsweise Hotels und Cafés, könnten dann öffentliche WLAN-Hotspots zur Verfügung stellen, die nicht mehr zwangsläufig durch Passwörter geschützt sein müssen. „Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrscht nun endlich Rechtssicherheit. Sie laufen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen,“ begrüßt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäfsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, das Vorhaben der Bundesregierung.
Durch die Abschaffung der Störerhaftung wäre in Deutschland der Weg geebnet für einen Ausbau der landesweiten Abdeckung mit öffentlichen WLAN-Netzen, die ohne langwierige Anmeldeprozesse zugänglich gemacht werden könnten. Laut Bitkom hinke die Bundesrepublik in dieser Hinsicht im internationalen Vergleich weit hinterher. Lediglich 39 Prozent der deutschen Internetnutzer surften im vergangenen Jahr in öffentlichen WLAN-Netzen, so eine Umfrage des Branchenverbandes.