Kunden von Fluggesellschaften sind bei Insolvenz gesetzlich nicht abgesichert. Chancen hat man bei Code-Sharing und Kreditkartenzahlung.
Air Berlin hat Insolvenz angemeldet. Aktuell bleiben dank eines Übergangskredits der Bundesregierung alle gebuchte Tickets gültig, alle Flüge sind auch weiterhin buchbar. Doch was geschieht, wenn der Regierungskredit aufgebraucht ist oder ausläuft?
Dann wären nicht nur Tausende von Flügen betroffen. Auch für bereits gebuchte Reisende stünden die Chancen schlecht, noch an Leistung oder Geld zu kommen. Denn sie haben in der Regel den Flugpreis bereits bei der Buchung bezahlt.
Das Geld ist weg, der Passagier muss sich selbst um einen neuen Flug kümmern und diesen auch neu bezahlen. Anders als bei Urlaubsreisen hat der Gesetzgeber nämlich für reine Flugbuchungen keine Reisesicherungsscheine vorgeschrieben, die Kunden vor dem Insolvenzrisiko schützen würden.
Die insolvente Airline wird den Passagier auch nicht auf einen Ersatzflug umbuchen. Denn denn nach einem Insolvenzantrag darf eine Fluggesellschaft gar keine Geschäfte mehr betreiben. Andere Fluggesellschaften können zwar in die Bresche springen, erklärt Claudia Nolte vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Das tun sie aber auf eigenes Risiko und sie können die Kosten für solche Umbuchungen auch selber bestimmen.
Besser sieht es bei Gemeinschaftsflügen („Code-Sharing“) aus. Air Berlin ist Mitglied der Airline-Allianz Oneworld. Wer einen Flug z.B bei British Airways gebucht hat, der auf einer Air-Berlin-Maschine durchgeführt werden sollte, der kann seine Ansprüche gegenüber British Airways durchsetzen, wenn die Maschine nicht abhebt. British Airways müsste also für Ersatzbeförderung sorgen und gemäß der EU-Fluggastverordnung auch Ausgleich für Verspätung oder Annullierung zahlen.
Spanair, Cirrus, Malèv, Hamburg International, Intersky: In den vergangenen zehn Jahren sind rund 80 EU-Fluggesellschaften in Konkurs gegangen, hat der Reiserechts-Experte Ernst Führich ermittelt. Verbraucherschützer warnen seit Jahren, dass eine Absicherung der Kundenzahlungen bei Flugbuchungen fehlt. „Das ist schon eine sehr unbefriedigende Situation“, sagt Führich. Auch er fordert seit Jahren eine Kundengeldabsicherung für Airlines.
Chancen, wenigstens einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten, gibt Führich Passagieren, die den Flug erst kurz vor der Pleite mit ihrer Kreditkarte bezahlt haben. Der Kunde kann bei seiner Kreditkartenbank zumindest so lange widersprechen, wie die Zahlung noch nicht auf dem Konto der Airline gutgeschrieben ist. Ab Betriebseinstellung darf die Airline ohnehin keine Zahlungen mehr annehmen.
Für einen Zeitraum von 30 Tagen haben Visa, Mastercard & Co. zudem die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der Fluggast nachweisen, dass er erfolglos bei der Fluggesellschaft sein Geld zurückverlangt hat und rechtzeitig ein Beanstandungsformular ausfüllen. Das schickt er dann samt Buchungsbestätigung an die Kreditkartenfirma.
Das funktioniert keineswegs immer, klingt zudem kompliziert und ist es auch. Einfacher geht es mit einer Airline-Insolvenz-Versicherung. Bereits unter zehn Euro gibt es Pakete, die neben Airline-Insolvenz auch einen Umsteige- und einen Umbuchungs- sowie optional einen Storno-Schutz enthalten. Die wenigsten Passagiere haben freilich diese freiwillige Versicherung abgeschlossen.
(hwr)