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Schengener Abkommen ausgesetzt: Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich

Lkw passiert österreichische Grenze
Zwischen Deutschland und Österreich wird wieder kontrolliert. Foto: iStock

An süddeutschen Grenzen wird wieder kontrolliert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière verkündete gestern, dass das Schengener Abkommen an der deutsch-österreichischen Grenze ausgesetzt wird. Autofahrer müssen deshalb mit Behinderungen rechnen

„Mindestens einige Wochen lang“ könnten die wiedereingeführten Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich laut Bayerns Innenminister Herrmann andauern. Mit Grenzkontrollen sollen die aktuellen Flüchtlingswellen gezielter koordiniert werden. Laut Innenminister Thomas de Maizière sei dies auch „aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich“.

Das Schengener Abkommen wurde am Sonntagnachmittag außer Kraft gesetzt. Dies ist nur für eine kurze Zeit und in Ausnahmesituationen möglich – zuletzt wurde zum G7-Gipfel im Mai und Juni 2015 an deutschen Grenzen wieder kontrolliert. Autofahrer müssen aktuell an den Grenzübergängen sowie auf den dorthin führenden Autobahnen zwischen Deutschland und Österreich mit Behinderungen und Staus rechnen. Teilweise führt die Polizei auch auf der Autobahn Fahrzeugkontrollen durch.

Auf der Schiene hat sich die Situation zumindest weitgehend normalisiert. Nachdem der Zugverkehr zwischen Deutschland und Österreich von Sonntagabend bis Montagmorgen gestoppt wurde, rollen die Züge wieder planmäßig – außer zwischen Salzburg und München. Weitere Infos auf  www.bahn.de und www.oebb.at.

 

Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen wurde 1985 in Hinblick auf die Lockerung beziehungsweise komplette Abschaffung von Personenkontrollen an europäischen Binnengrenzen getroffen. Unterzeichnet wurde es im luxemburgischen Örtchen Schengen, daher auch der Name. Das Schengener Abkommen gilt heute für 26 Staaten – außer Bulgarien, Großbritannien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern sind alle EU-Länder dem Abkommen beigetreten. Darüber hinaus gilt das Schengener Abkommen auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Schengen-Länder dürfen ihre Binnengrenzen nur mit Erlaubnis der EU-Kommission und zunächst nur für 30 Tage schließen. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich und kann bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.

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