Rubriken

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Rubriken

Aktuelle Ausgabe

BusinessTraveller 03/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Airport-Lounges * 4 h in Brüssel * Neue Serviced-Apartment-Konzepte * Hotel-Newcomer * Hausbesuch Citadines Danube Vienna

Aktuelle Ausgabe

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Über uns

newsletter abonnieren

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Newsletter abonnieren

BusinessTraveller International

BusinessTraveller 03/2024

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Airport-Lounges * 4 h in Brüssel * Neue Serviced-Apartment-Konzepte * Hotel-Newcomer * Hausbesuch Citadines Danube Vienna


Aboservice
Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Aboservice

Über uns

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.
Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Weiterlesen

SUCHE

Erstattung bei Zugverspätung jetzt auch online

bahn-erstattung.de
Schon während der Verspätung kann jetzt auf www.bahn-erstattung.de eine Preiserstattung beantragt werden. Foto: www.bahn-erstattung.de

Bei einer Zugverspätung können Fahrgäste der Deutschen Bahn eine teilweise Rückerstattung ihres Ticketpreises erwirken. Bis dato war die Beantragung der Erstattung mit dem Fahrgastrechte-Formular nur am Schalter oder per Post möglich. Mit der neu eingeführten Web-App auf www.bahn-erstattung.de ist dieses Prozedere jetzt auch online möglich.

Neue Web-App für Smartphones und Tablets

Der neue Web-Service kann auf dem PC sowie auf allen Smartphones und Tablets genutzt werden. Praktisch: Das Fahrgastrechte-Formular kann jetzt auch online oder mobil ausgefüllt werden. So kann der Erstattungsantrag schon während der Verspätung im Zug direkt an die Deutsche Bahn übermittelt werden. Der neue Service soll auch den Irrtum revidieren, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn die Verspätung nicht direkt am Schalter quittiert wurde. „Ich möchte dazu beitragen, dass die Kostenrückerstattung für jeden Bahnkunden unkompliziert und ohne Ärger erledigt werden kann“, so Thomas Hartmann, der Macher der Website.

Kostenerstattung ab einer Stunde Verspätung

Bei einer Zugverspätung von mindestens einer Stunde erhält der Kunde eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden sogar 50 Prozent. Der Grund für die Verspätung spielt für die Rückerstattung keine Rolle. Auf höhere Gewalt kann sich die Deutsche Bahn nicht mehr berufen.



  • Der zweisprachige e-Katalog BWH-MICE Guide 2024 ist mit knapp 90 BWH-Tagungshotels online und sorgt mit geballten Informationen rechtzeitig für neue Inspiration bei der Tagungsplanung.

    Profitieren Sie von mehr Auswahl und professionellem Buchungsservice.
  • Anhaltende Service-Unterbrechungen, steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck. Berücksichtigen Unternehmen bei der Planung ihrer Reiseprogramme die großen Herausforderungen von heute? In diesem eBook erfahren Sie:
    • Mehr zum Status Quo deutscher Geschäftsreisen und wie Experten die wichtigsten Herausforderungen von Unternehmen einschätzen
    • Warum Geschäftsreisen wieder auf dem Vormarsch sind
    • Was Geschäftsreisen zu einer Herausforderung macht
    • Wie man ein Mobilitätsprogramm aufbaut, das für alle besser funktioniert