Ein Lufthansa-Kunde und Vielflieger hat im Rechtsstreit gegen die Airline einen vorläufigen Sieg errungen: Das Kölner Oberlandesgericht entschied, dass der Kunde ein Flugticket weiterverkaufen darf, auch wenn er dieses mit gesammelten Bonusmeilen erworben hat. Auch hätte die Airline nicht die Berechtigung, ihn aus dem Vielfliegerprogramm auszuschließen.
Wie die Online-Ausgabe von Impulse berichtet, hatte die Lufthansa argumentiert, dass der Kunde das Ticket aus ihrem Meilenprogramm zwar an Freunde oder Verwandte hätte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen. Das Bonusmeilen-Ticket bekomme der Kunde „als Lohn für seine Treue, wird Lufthansa-Sprecher Klaus Gorny in dem Beitrag zitiert.
Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts will die Lufthansa nicht akzeptieren und den Fall unter Umständen vor den Bundesgerichtshof bringen.