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Neues Urteil: Geld zurück bei eingeschränkter Beinfreiheit im Flugzeug

Fußraum Flugzeugkabine
Enge Kiste: Wird die Beinfreiheit im Flugzeug stark eingeschränkt, kann der Passagier auf eine Verminderung des Flugpreises bestehen. Foto: iStock

Wer in der Kabine mit einer Einschränkung der Beinfreiheit durch einen übergewichtigen Vordermann zu kämpfen hat, hat das Recht, eine Reduzierung des Ticketpreises zu fordern. So entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt am Main

In dem, vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelten Präzedenzfall (Az.: 31 C 4210/14 [17]) verklagte ein Fluggast die Airline, da ihm durch eine stark nach hinten gedrückte Rückenlehne weniger Beinfreiheit zur Verfügung stand. Der Vordermann war übergewichtig, die Rückenlehne um fünf bis zehn Zentimeter weiter verbogen als von der Fluggesellschaft vorgesehen und der betroffene Passagier mit einer Größe von 1,95 Metern eingeschränkt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab dem Fluggast Recht. Eingeschränkte Bein- und Bewegungsfreiheit seien ein Mangel und die Fluggesellschaften wiederum für die Stabilität des verbauten Materials verantwortlich. Der betroffene Passagier konnte eine Reduzierung des Flugpreises geltend machen.

(Quelle: Zeitschrift für das Tourismusrecht „Reise Recht aktuell“, Deutsche Gesellschaft für Reiserecht, www.dgfr.de)

Airberlin führt XL-Seats auf der Langstrecke ein
USA: E-Zigarette darf nicht ins Gepäck



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