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Ungeimpft auf Geschäftsreise – was geht noch?

Zimmer frei. Foto Pixabay
Zimmer frei. Foto Pixabay

In immer mehr Regionen und Bundesländern gilt auch im Hotel „2G“, übernachten dürfen nur Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte wird es eng. Geschäftsreisende können sich aber bislang meist noch auf Ausnahmen stützen.

Bayern:

Für Geschäftsreisende, auch zum Beispiel Monteure, die auswärts wohnen, gibt es Ausnahmen bei der strengen 2G-Regel. Beruflich Reisende, die nicht geimpft und nicht genesen sind, können in Pensionen oder Hotels wohnen. Sie müssen aber bei der Ankunft und dann alle 72 Stunden einen negativen PCR-Test vorlegen. Die Regel gilt für alle Aufenthalte aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen – allerdings nur, wenn der Aufenthalt „zwingend erforderlich und unaufschiebbar“ ist. Das teilte der Dehoga Bayern mit. Wie lange die Ausnahmen noch gelten, konnte der Dehoga nicht in Erfahrung bringen.

Ungeimpfte Geschäftsreisende finden als in bayerischen Hotels noch ein Bett für die Nacht; sie dürfen dort aber nicht ins Hotelrestaurant oder in den Wellness-Bereich und auch keine anderen Angebote in den Häusern nutzen. Das hat erfuhr der Bayerische Rundfunk vom bayerischen Gesundheitsministerium. Nicht geimpfte und nicht genesene geschäftliche Hotelgäste „können stattdessen auf mitnahmefähige Speisen und Getränke zurückgreifen“, empfahl ein Ministeriumssprecher. Die Kosten für ihre PCR-Tests alle 72 Stunden müssen die Reisenden „grundsätzlich selbst tragen“, so das Ministerium.

Ab 24. November verschärft Bayern die Corona-Regeln in den Hotspots mit einer Inzidenz von über 1000 für drei Wochen. Dort wird das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren: Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten müssen komplett schließen.

Baden-Württemberg:

Seit 17. November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe und damit eine 2G-Regel für Restaurants, Kinos, Bäder und Theater. In Hotels und anderen touristischen Unterkünften müssen Ungeimpfte einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen.

Berlin:

Überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, besteht dann grundsätzlich Maskenpflicht. Das betrifft auch Hotels, in denen bisher auch noch Ungeimpfte mit Test (3G) einchecken konnten.

Hamburg:

Die Hansestadt weitet die  2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich aus. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher mitteilte.

Saarland:

Im Saarland sind bereits seit dem 20. November generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen.

Sachsen:

Auch in Sachsen kommt das Beherbergungsverbot zurück: Der Freistaat geht ab dem 22. November in einen Teil-Lockdown. Touristische Reisen, das Übernachten in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Pensionen ist dann verboten. Ausnahmen gelten nur für Geschäftsreisende, diese müssen die 3G-Pflicht beachten und einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung nachweisen.

Sachsen-Anhalt:

In Sachsen-Anhalt haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab  eine 2G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen mit 50 oder mehr Personen, für die Innengastronomie, für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Das sollte aber im Umkehrschluss bedeuten, dass Geschäftsreisende noch übernachten dürfen – wo sie geöffnete Hotels vorfinden.

Schleswig-Holstein:

Der Beherbergungs-Lockdown für Ungeimpfte kommt in Schleswig-Holstein zum 22. November: Wer keinen 2G-Nachweis hat, muss seinen Aufenthalt abbrechen und bis Sonntag abreisen. Für Geschäftsreisende gilt allerdings weiterhin die weniger scharfe 3G-Regel. Es reicht also auch ein aktueller negativer Corona-Test als Nachweis. Das berichtete zuerst die dpa.

Österreich:

In Österreich beginnt ab Montag, den 22. November 2021, ein harter,a bder zeitlich begrenzter Lockdown. Er soll maximal 20 Tage lang dauern. Details gab die Regierung nicht sofort bekannt. Aus der Erfahrung vergangener Lockdowns erwartet das Portal Business Insider, dass Hotels für Geschäftsreisen weiter offenstehen.

(hwr)



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