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/Partner-News/

Kanada-Geschäftsreisen: Arbeitserlaubnis oder eTA?

Kanadische Flagge
Vorbild USA: Deutsche Flugreisende benötigen für Kanada eine elektronische Einreisegenehmigung. Foto: iStock

Es steht demnächst eine Geschäftsreise nach Kanada an? Im Folgenden hat unser Partner visumantrag.de Infos rund um Reiseerlaubnisse zusammengestellt, welche man für Geschäftsreise benötigt und was man sonst noch beachten sollte.

Berufliche Tätigkeiten mit einer eTA

Mit einer eTA Kanada, der digitalen Einreiseerlaubnis, sind manche Tätigkeiten bereits erlaubt. So darf man damit in Kanada etwa Geschäftspartner oder -kunden und Lieferanten besuchen, an Messen, Konferenzen und Geschäftsgesprächen teilnehmen und sogar Produkte oder Dienstleistungen (ver)kaufen. Was konkrete Arbeit angeht, bestehen für vereinzelte Berufsgruppen Ausnahmen, wodurch diese Ihrer Arbeit ohne eine bestimmte Arbeitserlaubnis nachgehen können.

Gastredner bei Veranstaltungen, die nicht länger als fünf Tage dauern, Journalisten, Mitglieder eines Filmteams, Sportler oder Trainer, Kunstschaffende, Musiker, Akademiker, die Forschungsprojekte bewerten, oder Unternehmensc-Coaches, die in der kanadischen Niederlassung ihres Betriebs einen Kurs halten, dürfen mit einer eTA bereits ihre Arbeit verrichten. Dafür muss  vor der Einreise eine eTA Kanada beantragt werden.

Mehr Infos bei Visumantrag.de

 

Teilnahme an einer Konferenz mit der eTA Einreiseerlaubnis

 

Tätigkeiten mit einer Arbeitserlaubnis

Wenn eine Tätigkeit körperliche Arbeit einschließt, ist diese mit einer eTA nicht erlaubt. Es gibt daneben noch andere Fälle, in denen man neben einer Einreiseerlaubnis auch zusätzlich noch eine Arbeitserlaubnis (work permit) benötigt, um eine Tätigkeit ausführen zu dürfen. Wenn man für eine kanadische Firma arbeiten möchte oder gar einen Betrieb in Kanada eröffnen will, braucht man dafür eine Arbeitserlaubnis, die man vorher beantragen muss. Die einzige Ausnahme hierbei gilt für Studierende, die während ihres Studiums eingeschränkt ohne eine Arbeitserlaubnis jobben dürfen.

Personen, die einer dieser Tätigkeiten nachgehen wollen, erfüllen also die Bedingungen der eTA nicht und müssen deshalb vor der Einreise für ihren Aufenthalt in Kanada ein Visum beantragen. Es gibt für verschiedene Zwecke unterschiedliche Aufenthaltsvisa und Arbeitserlaubnisse für die Kanada Einreise, die auf die individuelle Situation angepasst sind. Man sollte bei der Beantragung eines Visums in Hinterkopf behalten, dass die Ausstellung von Visa anders als bei der eTA manchmal etwas länger dauern kann. Es ist nicht unüblich, dass die Bearbeitung eines Visums mehrere Wochen dauert und sich in Einzelfällen bis zu zwei Monate lang ziehen kann.

Mehr Infos bei Visumantrag.de

 

Einladungsschreiben für geschäftliche Aktivitäten

Bei der Kanada-Einreise kommt es zu stichprobenartigen Kontrollen, in welchem Fall es nötig ist, einen Einladungsbrief vorzeigen zu können, der bestätigt, zu welchem geschäftlichen Zweck und mit welchen Absichten man nach Kanada reist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die geplanten Werktätigkeiten mit einer eTA oder mit einer Arbeitserlaubnis verrichtet. Das Einladungsschreiben muss von dem kanadischen Geschäftspartner verfasst werden, bei dem der Besuch stattfindet, und muss grundlegende Informationen zur Tätigkeit, dem Arbeitgeber, der Aufenthaltszeit, dem Aufenthaltsort und dem Arbeitsziel enthalten (mehr Infos bei auf der Webseite von Kanada).

Mehr Infos auf der Webseite von Kanada

 



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